Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein
Das Gesundheitsministerium befasst sich in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für soziale Dienste (LAsD) und den Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte mit der Überwachung und Sicherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein.
Die Aufgaben im Bereich Trinkwasser umfassen
- für das Ministerium Grundsatzaufgaben der Umsetzung der Trinkwasserverordnung in Schleswig-Holstein
- für das Landesamt die Mitwirkung am Vollzug der Trinkwasserverordnung in Schleswig-Holstein. Das beinhaltet unter anderem die Führung der zentralen Trinkwasserdatenbank, die Vorbereitung der Zulassung von Trinkwasseruntersuchungsstellen und die Erstellung von Berichten an die Europäische Kommission
- die Erstellung von Informationen zu aktuellen Themen in diesem Bereich. Faltblätter, Broschüren und Berichte von Untersuchungen werden bereitgestellt und können heruntergeladen beziehungsweise auch bestellt werden.
Gesundheits- und Verbraucherschutz durch die Trinkwasserverordnung
Am 1. November 2011 ist die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in Kraft getreten. Sie wurde den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Änderungen beruhen auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, geänderten Erfordernissen im Rahmen der Trinkwasserüberwachung und bisherigen Erfahrungen aus dem Vollzug der Verordnung in der Praxis. Dabei wurden die Regelungen den europäischen rechtlichen Vorgaben angepasst und die praktische Umsetzung vereinfacht. Die Wahrung und Steigerung des hohen Qualitätsstandards unseres Trinkwassers bleibt dabei oberste Zielsetzung.
Die novellierte Trinkwasserverordnung beinhaltet neue Regelungen, die ab dem 1. November 2011 zu beachten sind. Über die wesentlichen Neuerungen, die für Sie als Verbraucherin und Verbraucher von Interesse sind, möchten wir Sie im Folgenden informieren.
mehr lesen
Forum Trinkwasserversorgung Schleswig-Holstein
Die öffentliche Wasserversorgung erfordert neben dem planvollen und wirtschaftlichen Handeln auch die Beachtung rechtlicher Vorgaben und technischer Anforderungen. Um insbesondere die kleinen und mittleren Wasserversorgungsunternehmen bei dieser wichtigen und komplexen Aufgabe der Daseinsvorsorge zu unterstützen, haben das Land Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände gemeinsam das Projekt „Forum Trinkwasserversorgung Schleswig-Holstein“ entwickelt. Es soll die Möglichkeit der Fortbildung und des fachlichen Austausches auf regionaler Ebene eröffnen.
mehr lesen
Trinkwasseruntersuchungsstellen
Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) wird bekannt gemacht, welche der in Schleswig-Holstein tätigen Trinkwasseruntersuchungsstellen die Anforderungen an Untersuchungsstellen gem. § 15 Abs. 4 Satz 1 TrinkwV 2001 erfüllen und somit Trinkwasseruntersuchungen gem. § 14 TrinkwV 2001 durchführen dürfen. Die Liste enthält zudem die Trinkwasseruntersuchungsstellen, die für die Durchführung von Überwachungsuntersuchungen gem. §§ 18 ff. TrinkwV 2001 zugelassen sind.
mehr lesen
Die Trinkwasser-Hygienekommission des Landes Schleswig-Holstein
Die Trinkwasser-Hygienekommission des Landes Schleswig-Holstein (THK-SH) ist eine Fachkommission des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit.
Die Mitglieder kommen aus dem Gesundheitsministerium, dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, dem Landesamt für soziale Dienste, den Medizinaluntersuchungsämtern Kiel und Lübeck des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte und dem Bereich der Wasserversorgung.
Die THK-SH berät über aktuelle Fragen und Probleme der Trinkwasserhygiene und gibt hierzu Empfehlungen, die insbesondere dem vorsorgenden Gesund-heitsschutz dienen.
Die Empfehlungen der Trinkwasser-Hygienekommission sollen vor allem die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte beim Vollzug der Trinkwasserverordnung unterstützen.
Die Trinkwasser-Hygienekommission hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.
mehr lesen
Empfehlungen und Stellungnahmen der Trinkwasser-Hygienekommission
Empfehlung der Trinkwasser-Hygienekommission des Landes Schleswig-Holstein (THK-SH) zur Luftaufbereitung in Wasserwerken vom 19. Oktober 2005
mehr lesen
Empfehlung der Trinkwasser-Hygienekommission des Landes Schleswig-Holstein (THK-SH) für die Nutzung von Brauchwassernutzungsanlagen in öffentlichen Einrichtungen und privaten Haushalten vom 20. März 2006
mehr lesen
Empfehlung der Trinkwasser-Hygienekommission des Landes Schleswig-Holstein (THK-SH) für eine hygienische Bewertung von Feuerlöschleitungen „nass“ in der Trinkwasser-Installation vom 28. Juli 2008
mehr lesen
Empfehlung der Trinkwasser-Hygienekommission des Landes Schleswig-Holstein (THK-SH) für eine hygienische Bewertung einer Anlage zur Nutzung thermischer Energie aus dem Trinkwassernetz vom 8. Oktober 2008
mehr lesen
Stellungnahme der Trinkwasser-Hygienekommission des Landes Schleswig-Holstein (THK-SH) zur CE-Kennzeichnung im Trinkwasserbereich
vom 25. März 2010
mehr lesen
Empfehlung der Trinkwasser-Hygienekommission des Landes Schleswig-Holstein (THK-SH) zum Umgang mit Funden von sogenannten „nicht relevanten Metaboliten“ im Trinkwasser vom 25. März 2010
mehr lesen
Empfehlung der Trinkwasser-Hygienekommission des Landes Schleswig-Holstein (THK-SH) zur Beprobung von Wasser für den menschlichen Gebrauch zur mikrobiologischen Untersuchung in Krankenhäusern und weiteren medizinischen Einrichtungen vom 1. November 2011.
mehr lesen
Trinkwasserschlauchleitungen
Schlauchleitungen für die Trinkwasserversorgung gehören gemäß Trinkwasserverordnung zu den überwachungspflichtigen Wasserversorgungsanlagen. Sie werden in vielen Bereichen eingesetzt und dienen nicht nur der Versorgung von mobilen Verkaufseinrichtungen wie Imbiss- und Getränkebuden, sondern auch beispielsweise der Versorgung von Fahrgastschiffen in Häfen und an Liegeplätzen und von Dauercampern auf Campingplätzen. Die Verantwortung für einen einwandfreien Zustand und für einen störungsfreien Betrieb der Trinkwasserschlauchleitungen liegt bei der Betreiberin und beim Betreiber. Eine falsche Wahl des Schlauchmaterials, aber auch die fehlerhafte Handhabung von Trinkwasserschlauchleitungen bei der Installation und beim Betrieb erhöht die Gefahr einer Verkeimung oder anderweitigen Belastung des Trinkwassers.
Trinkwasserinstallationen
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Damit die Trinkwasserqualität vom Wasserwerk bis zur letzten Entnahmestelle beim Verbraucher erhalten bleibt, sind wichtige Punkte zu berücksichtigen. Einzelheiten sind einer Information zu entnehmen, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) erstellt wurde.
Es ist seit längerem bekannt, dass die Trinkwasserqualität durch Stagnationsvorgänge (längerer Stillstand des Trinkwassers in der Trinkwasser-Installation) in Leitungen oder Geräten der Trinkwasser-Installation negativ beeinflusst werden kann. Zu nennen sind mikrobiologische (zum Beispiel Bakterienwachstum), physikalische (zum Beispiel Erwärmung) oder chemische (zum Beispiel Abgabe von Werkstoffbestandteilen Blei oder Kupfer) Veränderungen.
Blei im Trinkwasser
In Altbauten sind immer noch Bleileitungen für die Trinkwasserleitung zu finden, vor allem in Gebäuden, die vor 1970 erstellt wurden.
Das Landesamt für soziale Dienste hat Ende des Jahres 2004 gemeinsam mit den kommunalen Gesundheitsbehörden und dem Medizinaluntersuchungsamt am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für 1.000 Haushalte kostenlose Untersuchungen von Trinkwasserproben auf Blei angeboten. Insgesamt 684 Haushalte nahmen das Angebot wahr. Es zeigte sich, dass vor allem nach längerer Stagnation über vier Stunden hinaus das Wasser im ersten Liter stärker mit Blei angereichert war. Danach wurde die Kontamination auf Grund der Fließgeschwindigkeit des Leitungswassers deutlich geringer. Sofern noch Bleileitungen vorhanden sind, wird empfohlen, die ersten ein bis zwei Liter nach Stagnation nicht für Trinkwasserzwecke zu verwenden, sondern ablaufen zu lassen oder für andere Zwecke zu verwenden wie zum Gießen von Pflanzen.
Eine Zusammenfassung der Studie ist auf Anfrage beim Landesamt für soziale Dienste erhältlich und steht zum Herunterladen zur Verfügung.
Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser von derzeit 0,025 mg/l wird zum 1. Dezember 2013 auf 0,01 mg/l gesenkt. Es wird darauf hingewiesen, dass der zukünftige Grenzwert nur sicher einzuhalten ist, wenn vorhandene Bleileitungen ausgetauscht werden. Inhaberinnen und Inhaber von Trinkwasser-Installationen die aus Bleileitungen bestehen oder Teile aus Blei enthalten, sind zeitgleich verpflichtet, ihre Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer darüber zu informieren.
Über das Erkennen und Sanieren von Bleileitungen informiert ein weiteres Faltblatt.
Kupfer im Trinkwasser
Als Material für Trinkwasser-Installationen findet Kupfer eine große Verbreitung. Kupferleitungen können durch Korrosionsvorgänge die Trinkwasserqualität negativ beeinflussen.
Ein Frage- und Antwortkatalog und ein Informationsblatt geben wichtige Hinweise bezüglich Trinkwasserleitungen aus Kupfer, über die gesundheitliche Bedeutung von Kupfer im Trinkwasser und Handlungsempfehlungen bei der Verwendung von Trinkwasser mit erhöhten Kupferwerten.
Das Grundwasser, aus dem in Schleswig-Holstein Trinkwasser gewonnen wird, ist in der Regel kupferarm. Säuglinge jedoch können auf erhöhte Gehalte von Kupfer im Trinkwasser mit Blausucht und anderen Krankheitsanzeichen reagieren. Deshalb sollten Kupfergehalte im Trinkwasser bekannt sein.
Das Faltblatt Verwendung von Trinkwasser für Säuglinge steht in der Download-Box zur Verfügung.
Uran im Trinkwasser
Bei anhaltender Aufnahme höherer Urankonzentrationen kann es durch die chemische Giftigkeit der Substanz zu Nierenschäden kommen.
Da sich Uran auf Grund der weiten Verbreitung auch im Trinkwasser nachweisen lässt, hat das Landesamt für soziale Dienste aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes in den Jahren 2006 und 2007 ein landesweites, flächendeckendes Untersuchungsprogramm durchgeführt und das Trinkwasser von 375 Wasserversorgungsanlagen in Schleswig-Holstein untersucht. Mit Inkrafttreten der novellierten Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 wurde für den Parameter Uran ein Grenzwert eingeführt. Er wurde auf Grund der chemischen Toxizität auf 10 Mikrogramm je Liter (µg/l) angesetzt.
Die in Schleswig-Holstein im Rahmen des Untersuchungsprogramms gemessenen Werte liegen alle unter dem Grenzwert von 10 µg/l, im Landesdurchschnitt bei 0,2 µg/l.
Den Bericht des Landesamtes für Soziale Dienste über die Untersuchungsergebnisse finden Sie in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.
Legionellen in der Warmwasserversorgung
Legionellen sind Bakterien, die im Wasser leben und beim Menschen schwere Erkrankungen wie die „Legionärskrankheit“ oder das „Pontiac-Fieber“ auslösen können. Sie wurden daher in die verpflichtenden Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung aufgenommen. Alle Wasserversorgungsanlagen der Hausinstallation oder mobile Versorgungsanlagen, die über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen (mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Rohrleitungsvolumen zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle), sind zukünftig einmal jährlich auf Legionellen zu untersuchen. Dies gilt für alle Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (zum Beispiel Hotels, Gaststätten, Mietshäuser, Fahrgastschiffe) und die über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen.
Inhaberinnen oder Inhaber einer der oben genannten Wasserversorgungsanlagen sind ab dem 1. November 2011 verpflichtet, diese gem. § 13 TrinkwV 2011 ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen. Ein Anzeigeformular steht in nebenstehender Box zum Download bereit. Das Ergebnis jeder Untersuchung ist aufzuzeichnen und ebenfalls der Gesundheitsbehörde zu übersenden.
Für den Parameter Legionellen wurde ein Maßnahmenwert von 100 KBE (= Kolonie bildende Einheiten) pro 100 Milliliter Trinkwasser festgesetzt. Eine Überschreitung dieses Wertes ist meist auf technische Mängel zurückzuführen und daher behebbar. Sofern in der Wasserversorgungsanlage eine Überschreitung des Maßnahmenwertes festgestellt worden ist, ist diese unverzüglich der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen.
Das Landesamt für soziale Dienste hat in Zusammenarbeit mit dem Medizinaluntersuchungsamt Kiel am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ein Merkblatt mit Empfehlungen erstellt, wie der Vermehrung von Legionellen im häuslichen Trinkwassernetz vorgebeugt werden kann und Gesundheitsrisiken vermieden werden können. Dieses finden Sie in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.