Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Prävention in der Arbeitswelt
Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein
Das Sozialministerium ist oberste für den Arbeitsschutz zuständige Behörde in Schleswig-Holstein.
Aufgaben des Arbeitsschutzes des ehemaligen Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit werden seit dem 1. Januar 2008 von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.
Ziele des staatlichen Arbeitsschutzes sind
- die Verringerung der gesundheitlichen Risiken und der Krankenstände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben,
- der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Gefahrstoffe,
- der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch biologische Arbeitsstoffe,
- der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch unsichere Produkte.
Grundlage dafür sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzkonzept Schleswig-Holstein, das Gefahrstoffrecht und das Biostoffrecht sowie das Sprengstoffrecht.
Die Arbeitszeiten der Lastkraftwagen(LKW)- und Busfahrer auf den Straßen sind ein aktuelles Thema für die Verkehrssicherheit aller Menschen auf den Straßen in Deutschland. Zu lange Zeiten am Lenkrad führen zu Übermüdung und erhöhen das Risiko, Verkehrsunfälle zu verursachen.Dadurch werden auch andere Teilnehmer am Straßenverkehr gefährdet.
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Das Projekt
„Gesundheit am Arbeitsplatz“ (GESA) setzt präventive Maßnahmen im Arbeitsschutz um und ist ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben.
Die Verbesserung der Sicherheit von Flüssiggastankstellen ist ein weiteres Thema, mit dem sich der Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2009 intensiv befasst.
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Fragen zum Mutterschutzgesetz, zum Jugendarbeitsschutzgesetz und zum Heimarbeitsschutzgesetz werden auch bearbeitet.
Nähere Ausführungen im Artikel
„Arbeitsschutz“.
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Ansprechpartner Arbeitsschutz im Sozialministerium
Referat Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Prävention in der Arbeitswelt, Telefon 0431 988-5438,
E-Mail: bettina.küpper@sozmi.landsh.de
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Ansprechpartner Arbeitsmedizin im Sozialministerium
Landesgewerbeärztin Dr. Ina Wiederhold, Telefon 0431 988-5536,
E-Mail: ina.wiederhold@sozmi.landsh.de
Landesgewerbearzt Dr. Thomas Nauert, Telefon 0431 988-5319,
E-Mail: thomas.nauert@sozmi.landsh.de.
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Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel
Standort Itzehoe
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
Telefon: 04821-660
E-Mail: poststelle-iz@arbeitsschutz.uk-nord.de
Zuständigkeiten: Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg
Standort Kiel
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Telefon: 0431 6407-0
E-Mail: poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de
Zuständigkeiten: Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Städte Kiel, Neumünster, Flensburg
Standort Lübeck
Schwartauer Landstraße 11
23554 Lübeck
Telefon: 0451 4706-02
E-Mail: poststelle-hl@arbeitsschutz.uk-nord.de
Zuständigkeiten: Kreise Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum-Lauenburg, Stadt Lübeck
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