Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein (JAW)

Das JAW ist ein wesentlicher Baustein der Arbeitsmarkt-, Jugend-, Sozial- und Gesellschaftspolitik des Landes.

60 Jahre Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein

Das Jugendaufbauwerk wurde mit dem Landesgesetz über das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein vom 13. Dezember 1949 gegründet, um der äußerst schwierigen Ausbildungs- und Arbeitsplatzsituation in der Nachkriegszeit zu begegnen. Im Verlauf der folgenden sechzig Jahre wurde das Bildungsangebot insbesondere im Bereich der präventiven arbeitsmarktpoliti-schen Maßnahmen massiv ausgeweitet.
Heute werden in den Einrichtungen im Jugendaufbauwerk berufbezogene Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt. Schulentlassene junge Menschen können berufsvorbereitende beziehungsweise beruflich qualifizierende Bildungsangebote, also auch anerkannte Ausbildungsgänge, wahrnehmen und damit ihre beruflichen Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt erhöhen. Diese Maßnahmen werden überwiegend im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) durchgeführt. Darüber hinaus ist das Jugendaufbauwerk kompetenter Partner der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und der optierenden Kommunen (Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg) um jungen Menschen, die Ansprüche auf Eingliederung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, individuelle Angebote zur Beschäftigung und Qualifizierung zu machen. Das Jugendaufbauwerk bietet zudem Jugendlichen und jungen Erwachsenen Unterstützung bei ihrer Berufswahlentscheidung noch vor Beendigung der allgemeinen Schulpflicht.

Das Jugendaufbauwerk stellt einen der traditionsreichsten und in dieser Ausprägung bundesweit einzigartigen Bildungsträger dar. Das Gesetz über das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein von 1949 gilt seit 60 Jahren so gut wie unverändert.

Trägerverbund

Die 20 Einrichtungen im Jugendaufbauwerk bilden einen Verbund auf freiwilliger Basis mit einer durch das Gesetz faktisch festgeschriebenen Verpflichtung zur Zusammenarbeit. Somit ist das-Jugendaufbauwerk flächendeckend in Schleswig-Holstein vertreten und leistet einen unver-zichtbaren Beitrag für die berufliche Qualifizierung junger Menschen, die Probleme beim Ein-stieg in den Beruf haben. Historisch befanden sich die Jugendaufbauwerk-Einrichtungen in kommunalen Trägerschaften (Kreise, kreisfreie Städte und Städte). Insbesondere der gewach-sene Stellenwert des Vergabe- und Wettbewerbsrechts, verbunden mit einer veränderten Ein-kaufspolitik der Bundesagentur für Arbeit, aber auch wirtschaftliche Zwänge führten zu Träger-wechseln bzw. Privatisierungen. Heute agieren im Jugendaufbauwerk überwiegend Einrichtun-gen mit Ausschreibungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Das Land hat diesen Umstrukturierungs-prozess aktiv begleitet und unterstützt.

Leitungsfunktion des Landes

Auf Grund seiner im Gesetz über das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein besonders fixier-ten Rolle übt das Land einen entscheidenden Einfluss auf die Tätigkeit und das Aufgabenspekt-rum der Einrichtungen aus und wacht über deren Qualität. Zu den Leitungsaufgaben gehören die

- Bereitstellung von Investitionsmitteln nach Maßgabe des Landeshaushalts,
- Wahrnehmung der Fachaufsicht und der Heimaufsicht nach den Landesbestimmungen,
- Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems JAW Gütesiegel,
- Organisation und Aufsicht über den zentralen Fachdienst des Jugendaufbauwerkes, der als interdisziplinäres Team in der Organisationsberatung, Fort- und Weiterbildung des Personals sowie Projektarbeit für alle Einrichtungen tätig wird,
- Übernahme zentraler Funktionen wie Versicherungen.

Ziele und Inhalte

In den Bildungsmaßnahmen des Jugendaufbauwerks ist das Ziel die Herstellung der Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit zur dauerhaften Eingliederung in das Erwerbssystem. Dies wird insbesondere erreicht mit

- dem Aufbau und der Festigung einer tragfähigen Lern- und Leistungsmotivation,
- der Förderung von Eigenverantwortung, Selbstständigkeit, der Lern- und Entscheidungskompetenz,
- der mittelbaren Unterstützung im Schulleistungsbereich sowie dem Nacherwerb des Hauptschulabschlusses,
- der Förderung erkannter Stärken und der Herstellung von Teamfähigkeit.

Fach-, Methoden-, Lern und Sozialkompetenz werden in Werkstatt, Berufsschule, Internat und in betrieblichen Praktikumsstellen von Wirtschaft und Verwaltungen vermittelt. Sie werden er-gänzt durch lebenspraktische und berufskundliche Förderung sowie durch selbstverantwortliche Entwicklung von Lernbereitschaft und Arbeitshaltung. Informationstechnische Bildungselemente sind integraler Bestandteil aller Maßnahmen, die das Jugendaufbauwerk anbietet. Über Partnerschaften mit Dänemark, Frankreich und weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern leistet das Jugendaufbauwerk einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenar-beit und stellt den Jugendlichen und jungen Erwachsenen reale Lernorte zur Herausbildung interkultureller Kompetenzen zur Verfügung.

Aufnahme junger Menschen

Jugendliche und junge Erwachsene wenden sich an die örtliche Arbeitsagentur, die zuständigen Stellen der Träger der Grundsicherung nach SGB II oder der optierenden Kommune (in Schleswig-Holstein in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg), um an einem Bildungsangebot des JAW teilnehmen zu können.
Die Arbeitsagentur beziehungsweise die genannten zuständigen Stellen erteilen weitere Auskünfte und sind für die Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe zuständig. Die Teilnahme ist freiwillig und für junge Leute bis zu 25 Jahren möglich.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Das JAW beschäftigt rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sozialpädagogischen und berufspädagogischen Arbeitsfeldern sowie Lehrkräfte und Wirtschafts- und Betriebsperso-nal. Darüber hinaus sind in den Einrichtungen Zivildienstleistende, Praktikantinnen und Prakti-kanten, junge Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren sowie Honorarkräfte tätig.

Kontakt

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Telefon: 0431 / 988 5633
Telefax: 0431 / 988 5416
Email: maren.staeps@sozmi.landsh.de

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