Drei Schwerpunkte

Logo des Zukuftsprogramms Arbeit mit der EU-Flagge Zukunftsprogramm Arbeit

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Schwerpunkte und Förderangebote des Zukunftsprogramms Arbeit vor. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Förderangebote zeitlich gestaffelt starten. Weitere Informationen zu den Förderangeboten sowie den Antragsformularen erhalten Sie bei der vom Land Schleswig-Holstein mit der Abwicklung des Arbeitsmarktprogramms beauftragten Investitionsbank Schleswig-Holstein. Den Link zur Investitionsbank entnehmen Sie bitte den "Weiterführenden Links" auf der rechten Seite.

Das Zukunftsprogramm Arbeit konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:

Schwerpunkt A: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten stärken
Schwerpunkt B: Jugendarbeitslosigkeit reduzieren
Schwerpunkt C: Chancen für Benachteiligte am Arbeitsmarkt erhöhen

Informmationen zu den drei Schwerpunkten finden Sie zum Herunterladen als pdf-Datei in einer Übersichtsbroschüre über die Förderangebote aus dem Zukunftsprogramm Arbeit mehr lesen

Die Förderangebote des Zukunftsprogramms Arbeit

Schwerpunkt A:
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten stärken

Der Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein ist in hohem Maße von der wirtschaftlichen Situation der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) abhängig. In diesen Unternehmen arbeiten mehr als drei Viertel aller in Schleswig-Holstein Beschäftigten. Hier werden auch die meisten Ausbildungsplätze angeboten, junge Menschen werden in den Arbeitsmarkt integriert.

Insbesondere die KMU stehen mit Blick auf die Internationalisierung der Märkte (Globalisierung) und die Entwicklung und Einführung neuer Technologien und Produkte unter hohem Wettbewerbsdruck. Mit den Förderangeboten des Schwerpunktes A richtet sich das Zukunftsprogramm Arbeit daher an die KMU und deren Beschäftigte sowie an Existenzgründerinnen und –gründer. Ziel ist, durch die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Beschäftigten mehr Wachstum und damit mehr Beschäftigung zu erzielen.

Für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie zur Unterstützung von Existenzgründungen stehen folgende Fördermaßnahmen bereit:

  • Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (siehe Faltblatt zum Herunterladen auf der rechten Seite)
  • Beratung von Unternehmen (Potenzialberatung, siehe Faltblatt zum Herunterladen auf der rechten Seite)
  • Coaching von Arbeitslosen, die sich mit einer Geschäftsidee selbständig machen möchten (Beratung von Existenzgründern in der Vorgründungsphase, siehe Faltblatt zum Herunterladen auf der rechten Seite).

Für diese Förderangebote stehen in den Jahren 2007-2013 rund 21 Prozent der ESF-Mittel (Europäischer Sozialfonds) oder rund 21 Millionen Euro zur Verfügung.

Schwerpunkt B:
Perspektiven für Jugendliche am Arbeitsmarkt verbessern


Die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit ist das wichtigste Ziel der Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein. Junge Menschen sollen eine zukunftsfähige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Hierbei konzentriert sich das Programm auf die Erweiterung des zur Verfügung stehenden Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen (1.) sowie auf die Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsreife Jugendlicher durch frühzeitig ansetzende Maßnahmen am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt (2.).

1. Die hohe Zahl von Schulabgängern und eine vermehrte Zahl von Bewerbern aus den Vorjahren lässt die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen auch in den nächsten Jahren weiter steigen. Folgende Förderangebote gibt es im Bereich der Sicherung der Erstausbildung:

  • Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze für Jugendliche mit schwierigen Startvoraussetzungen (zum Beispiel Ausbildungsabbrecher),
  • Unterstützung von Ausbildungsplatzakquisiteuren, die Unternehmen gezielt ansprechen, die nicht oder nicht mehr ausbilden,
  • Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für Handwerksbetriebe, die zum Beispiel nicht in der Lage sind, alle Anforderungen der Ausbildungsordnungen zu erfüllen,
  • Unterstützung regionaler Ausbildungsbetreuer, um zum Beispiel Konflikte zwischen Betriebsinhabern und Jugendlichen zu schlichten.

2. Rund 10 % der Schülerinnen und Schülern verlassen die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss und haben damit so gut wie keine Chance auf einen Ausbildungsplatz. Ziel ist daher, diesen Anteil von Jugendlichen ohne Schulabschluss drastisch zu verringern und die Schülerinnen und Schüler besser vorbereitet in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu entlassen. Dafür enthält das Programm folgende Fördermöglichkeiten:

  • Unterstützung für die Entwicklung eines Übergangsmanagements in der Phase zwischen Schule und Arbeitswelt mit individuellen Angeboten für Schülerinnen und Schüler (Handlungskonzept "Schule & Arbeitswelt", siehe Faltblatt zum Herunterladen auf der rechten Seite).
  • Spezielle Trainingsmaßnahmen für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für jugendliche Strafgefangene
  • Förderung grenzüberschreitender Projekte vor allem mit Dänemark .

In diesem Schwerpunkt konzentriert das Land 58 Prozent der ESF-Mittel (Europäischer Sozialfonds), das sind rund 58 Millionen Euro.

Schwerpunkt C:
Chancen für Benachteiligte am Arbeitsmarkt erhöhen

Von der positiven konjunkturellen Entwicklung, die sich auch auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat, werden nicht alle Arbeitslosen gleichermaßen erfasst. Die Entwicklung des Arbeitsmarkts in den letzten Jahren hat gezeigt, dass es für bestimmte Personengruppen besonders schwer ist, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Insbesondere Migrantinnen und Migranten, Ältere, Analphabeten und Geringqualifizierte sind überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen.

Um hier flexibel auf die sehr unterschiedlichen regionalen und zielgruppenspezifischen Besonderheiten reagieren zu können und Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, hält das Zukunftsprogramm Arbeit folgende Unterstützungsmöglichkeiten bereit:

  • Gefördert werden innovative und regionale Projekte zur Qualifizierung, Begleitung und Vermittlung benachteiligter Personen in den Arbeitsmarkt. Die Auswahl der innovativen und regionalen Projekte erfolgt im Rahmen von Ideenwettbewerben. Diese sind als "Qualitätswettbewerbe" ausgestaltet, bei denen die fachliche Ausgestaltung und Durchführung der Projekte sowie vor allem auch deren innovativer Beitrag im Vordergrund stehen.
  • Um die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein zu erhöhen, können Einrichtungen gefördert werden, die arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen und Berufsrückkehrerinnen beraten.
  • Förderung der Alphabetisierung deutschsprachiger Erwachsener durch ein Informations- und Beratungsangebot an den Volkshochschulen.

Für die Angebote des Schwerpunktes C sollen 17 Prozent der ESF-Mittel, also rund 17 Millionen Euro eingesetzt werden.

Etwa 4 Prozent der ESF-Mittel werden für Maßnahmen der technischen Hilfe eingesetzt (zum Beispiel für Informationsveranstaltungen und die Öffentlichkeitsarbeit).



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