Zukunftsprogramm Arbeit  

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Mit dem Zukunftsprogramm Arbeit werden in den Jahren 2007 bis 2013 Arbeitsmarktprojekte in Schleswig-Holstein unterstützt. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln finanziert. Ergänzend zur Kofinanzierung der ESF-Mittel werden Bundesmittel und private Gelder eingesetzt. Damit stehen in Schleswig-Holstein insgesamt rund 288 Millionen Euro zur Förderung der Beschäftigung und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung.

Hauptschwerpunkt des Zukunftsprogramms ist die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit. Hier werden fast 60 Prozent der Mittel eingesetzt. Gefördert werden beispielsweise Vorhaben, die am Übergang von der Schule in den Beruf ansetzen. Ziel ist, die Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen in Bildungsgängen, die zum Hauptschulabschluss führen, in Förderzentren sowie in den Berufeingangsklassen zu verbessern. Daneben werden Vorhaben unterstützt, um die Ausbildungsplatzsituation im Land weiter zu fördern.

Mit dem Zukunftsprogramm Arbeit werden auch die Weiterbildung von Beschäftigten, Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen und Qualifizierung von Existenzgründern gefördert. Darüber hinaus werden innovative Ansätze unterstützt, um den Menschen zu helfen, die nicht ohne weiteres in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können.

Vorgründungsberatung: neues Förderangebot für Existenzgründerinnen und –gründer

Im Rahmen des aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zukunftsprogramms Arbeit steht seit dem 21. Juni 2010 ein neues Förderangebot für Existenzgründerinnen und –gründer bereit. Das Angebot richtet sich an Gründungswillige, die ein Unternehmen gründen oder
übernehmen wollen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz sollen den Gründern vor allem Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich, beim Marketing oder bei der Erstellung eines Businessplanes vermittelt werden. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist es, abzuklären, ob mit der Existenzgründung die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der bzw. des Gründungsinteressierten ermöglicht werden kann. Auch Fragen zur notwendigen Kreditversorgung können im Rahmen der Beratungen geklärt werden.

Das Faltblatt "Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer" enthält zum Beispiel Informationen zu den Punkten "Ziel und Zweck der Förderung", "Wer und was werden gefördert"?, "Höhe der Förderung", "Wo kann ein Antrag gestellt werden?" und kann als PDF auf der rechten Seite heruntergeladen bzw. direkt über den Warenkorb bestellt werden.

ESF-Mittel: Operationelle Programme und Durchführungsberichte

Der Einsatz der ESF-Mittel erfolgt auf Grundlage eines so genannten Operationellen Programms (OP). Aufbauend auf einer Analyse der sozioökonomischen Ausgangssituation ist darin konkret beschrieben, welche Strategie das Land verfolgt, um auf die sich in den nächsten Jahren für die weitere Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt stellenden Herausforderungen zu reagieren. Die Operationellen Programme bedürfen der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Die Verwaltungsbehörde, also die Behörde, die die ESF-Mittel in Schleswig-Holstein zentral koordiniert und verwaltet (Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein) muss der Europäischen Kommission jedes Jahr darüber berichten, ob und inwieweit die im OP formulierten Ziele in Schleswig-Holstein erreicht worden sind (sogenannter Durchführungsbericht).

Das genehmigte Operationelle Programm sowie der aktuelle Durchführungsbericht stehen auf der rechten Seite zum Herunterladen zur Verfügung.


Weitere Informationen zu den Schwerpunkten und den Fördermaßnahmen des Zukunftsprogramms Arbeit finden Sie hier.

Evaluierung der ZPA-Umsetzung 2007-2010

Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde eingerichtet, um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Europäischen Union zu fördern und Unterschiede in Wohlstand und Lebensstandards in den Regionen der Mitgliedstaaten zu verringern. Die vierte Förderperiode des ESF (2007-2013) zielt darauf ab, die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, die demographischen Herausforderungen zu meistern, Aus- und Weiterbildungs-anstrengungen zu forcieren, Existenzgründerinnen und -gründer zu unterstützen, Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu fördern, Bildung und Innovationen zukunftsweisend auszurichten und internationale Partnerschaften über die Landesgrenzen hinaus auszubauen.

Für die Umsetzung dieser Ziele stehen dem Land Schleswig-Holstein ESF-Mittel in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Im Zukunftsprogramm Arbeit sind drei strategische Schwerpunkte verankert: 1. Stärkung des Beschäftigungspotenzials und des Humankapitals in Unternehmen, 2. Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und 3. Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt.

Ein externer Gutachter hat im Zeitraum Dezember 2010 bis September 2011 im Auftrag des Sozialministeriums die Umsetzung des Zukunftsprogramms Arbeit in den Jahren 2007 bis 2010 umfassend evaluiert und Handlungsempfehlungen für die weitere Gestaltung des Zukunftsprogramms entwickelt. Detaillierte Informationen können Sie dem Endbericht und den Anlagen entnehmen.

Datei ist nicht barrierefrei Evaluierung der Umsetzung des Zukunftsprogramms Arbeit in den Jahren 2007 bis 2010 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)Datei ist nicht barrierefrei Evaluierung der Umsetzung des Zukunftsprogramms Arbeit in den Jahren 2007 bis 2010 Anhang 1: Evaluierung des Handlungskonzepts Schule & Arbeitswelt (PDF, 651 KB, Datei ist nicht barrierefrei)Datei ist nicht barrierefrei Evaluierung der Umsetzung des Zukunftsprogramms Arbeit in den Jahren 2007 bis 2010 - Anhang 2 (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Evaluierung der Umsetzung in den Jahren 2007 und 2008

Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik aus Köln/Berlin ( ISG) hat die Umsetzung des Zukunftsprogramms Arbeit in den Jahren 2007 und 2008 wissenschaftlich untersucht und Anfang Juli 2009 den Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht mit den Evaluierungsergebnissen steht auf der rechten Seite zum Herunterladen zur Verfügung (Zusammenfassung auf den Seiten 109 bis 118).

Schleswig-Holstein war das erste Bundesland, das eine externe Evaluation in Auftrag gab.



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