Tarifregister
Im Tarifregister werden Tarifverträge registriert, die im Land Schleswig-Holstein gültig sind.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein führt ein Tarifregister; dort werden Tarifverträge registriert, die im Land Schleswig-Holstein gültig sind.
Für ein Arbeitsverhältnis gelten Tarifverträge, wenn
- sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tarifgebunden sind, das heißt: der Arbeitgeber muss dem vertragsabschließenden Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer der vertragsabschließenden Gewerkschaft als Mitglied angehören;
- im Arbeitsvertrag ganz oder teilweise auf einen Tarifvertrag verwiesen wird;
- der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten die Tarifverträge von ihrem jeweiligen Verband beziehungsweise ihrer Gewerkschaft.
Nach § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG) ist jeder tarifgebundene Arbeitgeber verpflichtet, die für seinen Betrieb geltenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Größere Tarifverträge, zum Beispiel für den öffentlichen Dienst (TV-L beziehungsweise TVÖD) oder das Baugewerbe, sind im einschlägigen Buchhandel erhältlich oder stehen im Internet zu Verfügung.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge können gemäß § 9 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes zum Selbstkostenpreis bei dem jeweiligen abschließenden Arbeitgeberverband beziehungsweise der abschließenden Gewerkschaft angefordert werden. Selbstkosten sind die Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto.
Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge wird vierteljährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt. Das Verzeichnis kann auf der rechten Seite heruntergeladen werden.
Das Tarifregister Schleswig-Holstein erteilt Auskünfte unter folgender Anschrift:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4
24170 Kiel
Telefon: 0431 988 5517
Telefax: 0431 988 5659
E-Mail-Adresse: tarifregister@sozmi.landsh.de
Telefonische Auskünfte zu Tarifverträgen werden montags, mittwochs sowie freitags in der Zeit von 09.00 bis 11.30 Uhr und dienstags sowie donnerstags von 11.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0431 988 5517 erteilt.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz sind die Mitarbeiter des Tarifregisters nicht zur Rechtsberatung befugt.
Sie haben auch die Möglichkeit, unentgeltlich nach vorheriger Terminabsprache in die registrierten Tarifverträge Einsicht zu nehmen. Tarifverträge sowie Kopien aus Tarifverträgen können nicht abgegeben werden. Einige Tarifverträge oder tarifliche Eckdaten können Sie jedoch im Internet finden. (Siehe rechts unter "Weiterführende Links").