Stationäre Pflege

Nicht immer ist der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit auf Dauer möglich oder gewünscht. In Schleswig-Holstein stehen verschiedene Angebote der stationären Pflege zur Verfügung. Nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist die Aufsicht über die stationären Einrichtungen in Schleswig-Holstein Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städten.

Sie finden hier Informationen zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz, zu den Aufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, zu ihren Aufgaben und Tätigkeitsberichten

Allgemeines - das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz

Am 1. August 2009 ist das "Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungs-stärkungsgesetz - SbStG)" vom 17. Juli 2009 in Kraft getreten. Es hat das Heimgesetz des Bundes in Schleswig-Holstein abgelöst. Das vom Landtag einstimmig beschlossene Gesetz geht auf die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 zurück, mit der den Ländern die Zuständigkeit für die Gesetzgebung u.a. auf dem Gebiet des Heimrechts übertragen wurde. Den Wortlaut des Selbstbesimmungsstärkungsgesetzes finden Sie in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.

Aufgaben der Aufsichtsbehörden nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz

Die Aufsicht über stationäre Einrichtungen nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist in Schleswig-Holstein Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städten. Eine vorrangige Aufgabe dabei ist die Information und Beratung. Eine Liste der Behörden finden Sie in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite. Sie sind Ratgeber und Partner für den im Gesetz genannten Personenkreis. Die Informations- und Beratungspflicht über die Rechte und Pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner umfassen insbesondere

• Fragen zum einseitigen Vorgehen von Einrichtungsträgern und
• Beschwerderecht, Mitwirkung und Tagesstrukturierung.

Eine weitere Aufgabe der örtlichen Aufsichtsbehörden nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist die Prüfung von Einrichtungen. Hierbei nimmt die Aufsichtsbehörde ordnungsrechtliche Aufgaben wahr, indem sie darauf achtet, dass die Einrichtungen ihre Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen. Es werden grundsätzlich unangemeldete Prüfungen vorgenommen. Prüfungen sollen mindestens einmal jährlich stattfinden. Die örtliche Aufsichtsbehörde ist berechtigt, Aufzeichnungen über die Pflegeplanung und Pflegeverläufe einzusehen und mit Zustimmung der betroffenen Bewohnerin oder des Bewohners deren Pflegezustand in Augenschein zu nehmen.

Die Aufsichtsbehörde nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz kann Anordnungen und Untersagungen erteilen. Sie hat nach festgestellten Mängeln im Vorfeld möglicher Anordnungen den Einrichtungsträger zunächst über die Möglichkeiten der Mängelbeseitigung zu beraten, wenn nicht sofortige Maßnahmen erforderlich sind. Reichen Anordnungen nicht aus um Missstände zu beseitigen, kann die zuständige Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Betrieb untersagen. In diesen Fällen muss der Einrichtungsträger den Bewohnerinnen und Bewohnern eine angemessene anderweitige Unterkunft und Betreuung zu zumutbaren Bedingungen nachweisen.Die zuständige Aufsichtsbehörde soll die Bewohnerinnen und Bewohner dabei unterstützen.

Prüfrichtlinie für Regelprüfungen nach § 20 Abs. 9 SbStG

Zur Sicherstellung einer möglichst einheitlichen Durchführung der Prüfungen im Rahmen des SbStG hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit im Einvernehmen mit den
zuständigen Behörden und unter Beteiligung des Landespflegeausschusses die Prüfrichtlinie für Regelprüfungen nach § 20 Abs. 9 SbStG erlassen. Die Richtlinie finden Sie als pdf-Datei in der Box "Zum Herunterladen" rechts.

Landesbericht Heimaufsicht 2006/2007 - Zusammenfassung der Tätigkeitsberichte der Heimaufsichtsbehörden

Die Aufsichtsbehörden nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz lösen die früheren "Heimaufsichtsbehörden" ab. Diese haben alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht erstellen und veröffentlicht. Das Sozialministerium hat aus den für 2006/2007 vorliegenden 15 Tätigkeitsberichten eine Zusammenfassung, einen Landesbericht über die Tätigkeit der Heimaufsicht in Schleswig-Holstein erstellt. Der Landesbericht ermöglicht das Aufzeigen von Entwicklungen in der Heimaufsicht in Schleswig-Holstein. Auch diesen Bericht finden Sie in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite

Multiplikatorenprogramm Heimmitwirkung

Mit dem Einsatz von ehrenamtlichen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren soll landesweit ein Netzwerk geschaffen werden, das den Bewohnerbeiräten und Bewohnerfürsprechern ortsnah und regelmäßig das nötige Wissen vermittelt, sie berät und ihnen die gewünschten Hilfestellungen bietet. Seit 2002 werden jährlich ca. 20 neue Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auf Kosten des Landes geschult. Schleswig-Holstein ist damit bundesweit Vorreiter einer solchen breit angelegten Qualifizierungsmaßnahme auf Länderebene.
Im Mai 2004 wurde die Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung (LAG-SH) gegründet, in der sich aktive Multiplikatorinnen und Multiplikatoren als Interessenvertretung zusammengeschlossen haben. Derzeit hat die LAG-SH rd. 130 Mitglieder. Von 2002 bis 2010 sind insgesamt mehr als 200 Personen qualifiziert worden.
Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Programms (Link: http://www.heimmitwirkung-s-h.de/).

Modellprojekt Transparenz

Zum 1. April 2008 wurde das vom Sozialministerium geförderte Modellprojekt „Transparenz“ gestartet, um die Qualitätsberichte, die Heimaufsichtsberichte und die Berichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) auch für die Allgemeinheit verständlich zu machen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, aber auch interessierte Verbraucher sollen sich in für Laien verständlicher Sprache über Angebote, Leistungen und Qualität von Einrichtungen informieren können. An dem bis zum Jahresende 2008 laufenden Modellversuch haben sich trägerübergreifend acht Piloteinrichtungen beteiligt.

Qualifikation der Pflegekräfte

Durchgeführt werden gezielte Maßnahmen zur Fortbildung der Pflegekräfte in Schleswig-Holstein in den bundesweit erkannten Problemfeldern Demenz, Dekubitus, Inkontinenz und Flüssigkeitszufuhr/Ernährung. Ziel ist es, Multiplikatoren dabei gezielt zu unterstützen, Pflegestandards und Leitlinien noch systematischer in der praktischen Arbeit von Pflegekräften zu berücksichtigen und anzuwenden.

Pflege-NotTelefon

Rat und Hilfe können pflegende Angehörige aber auch für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer oder professionelles Pflegepersonal über das Pflegenottelefon bekommen, dass sich als verlässliche und neutrale Anlaufstelle fest etabliert hat. Angehörige und auch in der Pflege Beschäftigte können hier anonym 24 Stunden täglich Hilfe in konkreten Krisensituationen und allgemeine Beratung erhalten.

Unter der Nummer 01802 - 494847 (6 Cent pro Anruf) geben Sozialpädagogen, Psychologen, Juristen und Pflegefachkräfte Tipps zu allen kritischen Pflegesituationen. Weitere Infos unter www.pflege-nottelefon.de


Bürgerschaftliches Engagement in der stationären Pflege

Ehrenamtskoordinatoren

Zur Stärkung der ehrenamtlichen Mitarbeit in den Pflegeeinrichtungen sind in einem vom Sozialministerium geförderten Projekt sogenannte Ehrenamtskoordinatoren qualifiziert worden. Eine entsprechend qualifizierte Pflegekraft übernimmt dann in einer Pflegeeinrichtung die Aufgabe, die Einrichtung auf die Begleitung und die Mitarbeit von ehrenamtlich Engagierten vorzubereiten.

Modellprojekt "Aufbau von Angehörigengruppen in der stationären Altenpflege in Schleswig-Holstein"

Erfahrungen für die Beteiligung von Angehörigen, Freunden und engagierten Menschen aus der Umgebung am Lebensalltag in Pflegeeinrichtungen sind auch in einem vom Sozialministerium geförderten Modellprojekt gewonnen worden. Die Ergebnisse des Projekts zum Aufbau von Angehörigengruppen in stationären Pflegeeinrichtungen mit Beispielen aus der Praxis sind in dem Heft "Miteinander, damit es allen besser geht" zusammengestellt worden, siehe Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.

Hospitationsprojekt

Rund 100 Mitglieder von Seniorenbeiräten wurden geschult und hospitieren in Pflegeheimen, um sich einen eigenen Eindruck von der Betreuungs- und Pflegesituation zu verschaffen. Die spezielle Vorbereitung und Fortbildung für die Hospitanten wird vom Sozialministerium finanziell unterstützt.




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