Demenz
In Deutschland gibt es nach Angaben der Bundesregierung rund 1,1 Million Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Jährlich kommen rund 250.000 Neuerkrankungen dazu. Prognosen sagen, dass im Jahr 2050 mit mehr als 2 Millionen Betroffenen zu rechnen ist.
Die Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein unterstützt seit vielen Jahren den Auf- und Ausbau von einfach erreichbaren Beratungs- und Betreuungsangeboten sowie die Weiterentwicklung von Diensten und Einrichtungen in der Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen in enger Kooperation mit allen Beteiligten. Demenz ist inzwischen eines der wichtigsten gesundheitspolitischen, aber auch gesellschaftspolitischen Themen der Zukunft.
Allgemeine Informationen
Die Zahl der an einer Demenz erkrankten Menschen in Schleswig-Holstein wird statistisch nicht erfasst. Nach eigenen Berechnungen des Sozialministeriums sind rund 40.000 Menschen mit ganz unterschiedlichem Schweregrad betroffen.
Für die Landesregierung ist es ein dringendes Anliegen, den Auf- und Ausbau von einfach erreichbaren Angeboten und die Weiterentwicklung von Diensten und Einrichtungen in der Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen in enger Kooperation mit allen Beteiligten auf den Weg zu bringen und dort auch zu begleiten.
Mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz wurden 2001 erstmals für demenzkranke Menschen, aber auch für geistig behinderte und psychisch kranke Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf zusätzliche Leistungen und verbesserte Versorgungsangebote im Rahmen der häuslichen Versorgung gesetzlich vorgesehen. Diese Leistungen haben sich bewährt und sind mit dem zum 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegeweiterentwicklungsgesetz weiter ausgebaut worden.
Die Pflegereform bringt deutliche Leistungsverbesserungen für die Menschen mit Demenz, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen und einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Ein wichtiges Anliegen der Reform ist es insbesondere, die Angehörigen zu entlasten, die rund um die Uhr beansprucht werden, weil sie die kognitiv erkrankten Pflegebedürftigen nicht allein lassen können.
Zusätzliche Betreuung und allgemeine Beaufsichtigung können Anspruchsberechtigte im Rahmen der Pflegeversicherung auf zwei Wegen in Anspruch nehmen - durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer oder durch zugelassene Pflegedienste:
1. Niedrigschwellige Betreuungsangebote, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung in Gruppen im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Diese von der Landesregierung und den Landesverbänden und -vertretungen der Pflegekassen geförderten niedrigschwelligen Betreuungsangebote gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein (siehe Verzeichnis anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote gemäß PflEGVO in der Box "Allgemeine Informationen" auf der rechten Seite).
2. Besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung bieten auch zugelassene Pflegedienste an. Die Landesverbände/-vertretungen der Pflegekassen führen ein Verzeichnis über alle Pflegedienste, die zusätzliche Betreuungsleistungen anbieten (siehe Box rechte Seite, Liste der ambulanten Pflegedienste mit zusätzlichen Betreuungsangeboten).
Um der demographischen Entwicklung Rechnung zu tragen sah die Bundesregierung die Notwendigkeit, rechtzeitig und ausreichend bedarfsorientierte Hilfsangebote zu schaffen, um die Lebensqualität die pflegebedürftigen Menschen zu verbessern sowie familiäre Pflegearrangements zu unterstützen und zu ergänzen. Dabei gewinnt das Element der Ehrenamtlichkeit und Selbsthilfe deutlich an Bedeutung und soll nun zukünftig durch zusätzliche Fördermöglichkeiten unterstützt werden.
Zusätzlich zu den ambulanten Betreuungs- und Entlastungsangeboten sieht das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vor, dass vollstationäre Pflegeheime nach § 87b SGB XI einen Anspruch auf Vereinbarung leistungsgerechter Zuschläge zur Vergütung aus der Pflegeversicherung haben, wenn sie zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen für Menschen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung durch Betreuungsassistenten erbringen.
Weitere Informationen rund um das Thema Demenz erhalten Sie auch bei der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (s. Box „Weiterführende Links“ auf der rechten Seite)
In der Box "Allgemeine Informationen" auf der rechten Seite finden Sie zusätzlich:
- Informationen zum Aufbau von Betreuungsgruppen in Schleswig-Holstein
- Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen, ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe (AFöVO)
- Förderrichtlinie niedrigschwellige Betreuungsangebote
- Info-Blatt zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
- Antrag auf Anerkennung/Förderung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebots nach § 45c SGB XI
- Folgeantrag auf Weiterbewilligung der Förderung nach § 45c SGB XI
- Tätigkeitsbericht und Verwendungsnachweis über die Förderung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes
- Leitfaden zur Konzeption und Antragstellung von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und -strukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige in Schleswig-Holstein
- Empfehlungen des Forums Gerontopsychiatrie Schleswig-Holstein zur Verbesserung der Lebens-, Betreuungs- und Pflegesituation gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen.
Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung für demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen (WOPA)
Fast alle Menschen wollen ihren Lebensabend in der gewohnten Umgebung verbringen. Der ruhige Lebensabend zu Hause ist aber insbesondere dann gefährdet, wenn ein Mensch sich durch eine Demenz verändert. WOPA hilft demenzkranken Menschen und deren Angehörigen durch Wohnraumanpassungen die krankheitsbedingten Unsicherheiten auszugleichen und Lösungen zu finden, damit das Vertrautsein in den eigenen vier Wänden über lange Phasen der Erkrankung erhalten bleibt.
Seit 2007 schließt sich das dreijährige Folgeprojekt WOPA2 mit einer veränderten und erweiterten Aufgabenstellung an. Ziel von WOPA2 ist es, die im ersten Projekt der Wohnraumberatungen und Wohnraumanpassungen gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen durch die Qualifizierung von Multiplikatoren landesweit zur Verfügung zu stellen.
Ansprechpartnerin: Rita Erlemann, AWO-Beratungsstelle für Demenz und Pflege, Kiel. Telefon: 0431 77570-44.
Foto-Wanderausstellungen zum Thema Demenz
"Leben mit Demenz", Fotografien von Claudia Thoelen.
Bereits seit einigen Jahren unterstützt das Sozialministerium mit der Fotoausstellung "Leben mit Demenz" die Diskussion um die Weiterentwicklung einer fachlichen und menschlichen Begleitung demenzkranker Menschen und ihrer Angehörigen. Die Aufnahmen der Fotografin Claudia Thoelen sind eine gelungene Form, die Schwellenangst bei der Begegnung mit der fremd anmutenden Welt der demenzkranken Menschen zu überwinden. Diese Fotoausstellung kann für Präsentationen innerhalb Schleswig-Holsteins kostenlos ausgeliehen werden. Hier finden Sie drei Bilder der Ausstellung jeweils Bildschirm- und Druckoptimiert:
Leben mit Demenz Bild 1 (Bildschirmoptimiert)
Fotografin Claudia Thoelen
Leben mit Demenz Bild 2 (Bildschirmoptimiert)
Fotografin Claudia Thoelen
Leben mit Demenz Bild 3 (Bildschirmoptimiert)
Fotografin Claudia Thoelen
Urheberrechtlicher Hinweis:
Diese Bilder sind urheberrechtlich geschütztes Eigentum der Fotografin und dürfen - soweit nicht anders mit ihr vereinbart ist - ausschließlich im Rahmen der Wanderausstellung "Leben mit Demenz" verwendet werden!
- "Alltag leben mit Demenz", Fotografien aus dem Fotowettbewerb der Initiative Vergissmeinnicht.
Im Rahmen der Initiative Vergissmeinnicht hat die Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. im September 2006 einen Fotowettbewerb zum Thema "Alltag leben mit Demenz" ausgeschrieben. Betroffene und Angehörige erfahren durch die Demenz Veränderungen, die den Alltag zur Herausforderung machen. Die Initiative Vergissmeinnicht will diese Problematik ins öffentliche Bewusstsein rücken. Der Wettbewerb richtete sich an Menschen in Schleswig-Holstein, die Interesse an Fotografie haben und insbesondere an Angehörige von Demenzkranken, Mitarbeitende aus Gesundheitsberufen und ehrenamtliche Helfer. Unter dem Motto "Alltag leben mit Demenz" sollten alltägliche Situationen aus dem Leben demenzkranker Menschen festgehalten werden.
Neben der Preisverleihung wurde auch die Wanderausstellung "Alltag leben mit Demenz" mit insgesamt 25 sehenswerten Fotos aus dem Wettbewerb eröffnet. Die Wanderausstellung soll anregen, sich mit der Problematik Demenz auseinanderzusetzen und die Wirklichkeit mit ihren schönen und schwierigen Seiten gleichermaßen zeigen.
Der Verleih beider Bilderausstellungen erfolgt über die Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V., Alter Kirchenweg 33-41, 22844 Norderstedt. Informationen zu den Ausstellungen und den Verleihbedingungen gibt es telefonisch unter 040 30857987.