Vermessungs- und Katasterverwaltung Schleswig-Holstein

Landesvermessung und Liegenschaftskataster sind öffentliche Aufgaben, für die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig sind.

Vermessungen für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sind besonderen Vermessungsstellen vorbehalten. Oberste Vermessungs- und Katasterbehörde ist das Innenministerium, Referat IV 29 (Fachaufsicht).

Stilisierte Landesfläche Schleswig-Holstein mit positionierten Fluchtstangen und einem Theodoliten im Vordergrund und blauem Wolkenhimmel im Hintergrund Fachaufsicht (Innenministerium) der Vermessungs- und Katasterverwaltung Schleswig-Holstein

Auf den Internetseiten der Fachaufsicht (Innenministerium) finden Sie weitere Informationen zu:

  • Aufgaben,
  • Organisation (inklusive Organisationsplan) und
  • Ausbildung (unter anderem mit Hinweisen zum Praktikum und zum Vorbereitungsdienst).

Der folgende Link öffnet sich in einem neuen Browser-Fenster.
Fachaufsicht im Innenministerium

Innenministerium InnenministeriumDas Innenministerium


Zusatzinformationen

Kontakt



Diese Seite: