Vermessungs- und Katasterverwaltung Schleswig-Holstein
Landesvermessung und Liegenschaftskataster sind öffentliche Aufgaben, für die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig sind.
Vermessungen für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sind besonderen Vermessungsstellen vorbehalten. Oberste Vermessungs- und Katasterbehörde ist das Innenministerium, Referat IV 29 (Fachaufsicht).
Auf den Internetseiten der Fachaufsicht (Innenministerium) finden Sie weitere Informationen zu:
- Aufgaben,
- Organisation (inklusive Organisationsplan) und
- Ausbildung (unter anderem mit Hinweisen zum Praktikum und zum Vorbereitungsdienst).
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Fachaufsicht im Innenministerium
Das Innenministerium
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