Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten, Geodiensten und Produkten

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein

(Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen - AGNB)
Stand: 01.01.2012

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (nachfolgend: Lizenzgeber) ist eine dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nachgeordnete Landesoberbehörde. Der Sitz befindet sich in der Landeshauptstadt Kiel. Die Anschrift lautet:

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
Hausadresse: Mercatorstraße 1, 24106 Kiel
Postfach: Postfach 5071, 24062 Kiel

Telefon Zentrale: 0431 383-0
Telefax: 0431 383-2099
Telefon Kundencenter Karten: 0431 383-2015
Telefon Kundencenter Luftbilder: 0431 383-2028
Telefon Kundencenter Amtliche Nachweise: 0431 383-2072
E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de
Internet: www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de

Der Lizenzgeber nimmt aufgrund des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG) des Landes Schleswig-Holstein vom 12.05.2004 (GVOBl. Schl.-H. 2004, S. 128) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2010 (GVOBl. Schl.-H. 2010, S. 782) hoheitliche Aufgaben wahr. Er ist zuständig für die Grundlagenvermessung (Lage, Höhe und Schwere), für die topographische Landesaufnahme, die Herausgabe der amtlichen topographischen Kartenwerke, die Einrichtung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters und die hierzu erforderlichen Vermessungen bezogen auf das Landesgebiet von Schleswig-Holstein. Per Verwaltungsabkommen werden auch die amtlichen topographischen Karten (TK25 – TK100) der Freien und Hansestadt Hamburg hergestellt und herausgegeben.
Lieferungen und Leistungen des Lizenzgebers sowie die Nutzung von Geoinformationen (nachfolgend: Daten), Geodiensten (nachfolgend: Dienste) und sonstigen Produkten des Lizenzgebers erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer (nachfolgend: Lizenznehmer) vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden durch den Lizenzgeber nicht anerkannt.
Angebote des Lizenzgebers sind – soweit nicht ausdrücklich anderes mitgeteilt wird – bis zum Zugang der Annahme unverbindlich.

2. Rechtliche Hinweise

2.1 Der Lizenzgeber besitzt die Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten, Diensten und sonstigen Produkten. Insbesondere besitzt er die Rechte an den kartographischen Werken, an den Luftbildern, am Katasterzahlenwerk, am Katasterbuchwerk sowie am Flurkartenwerk als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Außerdem unterliegen die Daten, Dienste und sonstigen Produkte den Bestimmungen des VermKatG. Jede Nutzung der Daten, Dienste und sonstigen Produkte durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise, die über die nachstehenden Bedingungen hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers zulässig. Zuwiderhandlungen sind nach dem VermKatG des Landes Schleswig-Holstein mit Bußgeld sowie nach §§ 106 ff. UrhG mit Strafe bedroht.

2.2 Für die Nutzung personenbezogener Daten des Liegenschaftskatasters gelten die Bestimmungen des Vermessungs- und Katastergesetzes sowie des Datenschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Lizenzgeber oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Lizenzgeber zustande.

4. Widerrufsrecht

4.1 Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, steht ihm bei Fernabsatzverträgen nach § 312d BGB ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum BGB, bei der Lieferung von Waren nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger, und bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.

4.2 Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf oder die Rücksendung sind zu richten an den Lizenzgeber.

4.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht für die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z.B. Ausdrucke, Plots oder nach Kundenanforderung bereitgestellte Daten) und nicht für die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Bei der Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

4.4 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren, ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben und ggf. Wertersatz zu leisten. Die Kosten der Rücksendung trägt bei einem Bestellwert bis EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Nutzungen, die zur zweckdienlichen Ausübung des Widerrufsrechts erforderlich sind, führen zu keiner Herausgabe- oder Wertersatzpflicht.

5. Versand und Datenübermittlung

5.1 Der Versand analoger Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften analogen Produkte auf den Besteller über.

5.2 Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lizenzgeber.

5.3 Der Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Sendungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Daten sind innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt zu prüfen. Versteckte Mängel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen berücksichtigt.

5.4 Ist der Besteller Verbraucher, hat er etwaige Mängel innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann er jedoch nur verlangen, wenn er den Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Lieferung angezeigt hat.

5.5 Der Lizenzgeber ist zu Teillieferungen berechtigt.

6. Interne Nutzung

6.1 Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche und mit Ausnahme der Nr. 8.1 nicht übertragbare Recht, die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Daten, Dienste und sonstigen Produkte im internen Bereich des Lizenznehmers zu nutzen. Dazu zählt auch die Einstellung der Daten in ein lokales Netzwerk des Lizenznehmers für die vereinbarte Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen und die Vervielfältigung zum internen Gebrauch.

6.2 Sofern die Nutzung der Daten, Dienste und sonstigen Produkte auf eine bestimmte Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen beschränkt ist, ist vor einer darüber hinausgehenden Nutzung die Einholung einer erweiterten Lizenz erforderlich. Als Bildschirmarbeitsplatz gilt jede technische Einheit, an denen die Daten (auch in umgearbeiteter Form), Dienste und sonstigen Produkte vom Lizenznehmer genutzt werden.

6.3 Der Lizenznehmer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Daten, Dienste und sonstigen Produkte nehmen können und dass Beschäftigte des Lizenznehmers diese weder zu ihrem persönlichen Zweck nutzen noch Dritten zugänglich machen können. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maßnahmen zu geben.

7. Ausstellung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung

7.1 Der Lizenznehmer darf die Daten – mit Ausnahme der personenbezogenen Daten nach Nr. 2.2 – auf Ausstellungen u. dgl., an denen er als Aussteller oder Veranstalter teilnimmt, präsentieren.

7.2 Der Lizenznehmer darf mit Ausnahme personenbezogener Daten einen Ausschnitt der Daten in Form von Rasterdaten im Internet veröffentlichen, wenn der Zugang zur Internetseite unentgeltlich möglich ist, die Daten je Website (Internet-Domain) einen Umfang von 1 Mio. Pixel nicht überschreiten und eine Quellenangabe nach Nr. 7.3 als Link auf die Internetseite des Lizenzgebers ausgeführt wird. Dies gilt nicht für Web-Mapping-Dienste oder diesen ähnliche Darstellungen.

7.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung, Verbreitung oder Präsentation der Daten einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist:
© GeoBasis-DE/LVermGeo SH
(www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)

7.4 Der Lizenznehmer, als geodatenhaltende Stelle gemäß § 2 Abs. 2 des Geodateninfrastrukturgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (GDIG) vom 15.12.2010 (GVOBl. Schl.-H. 2010, S. 717), ist verpflichtet, Geodaten nach den Vorgaben des GDIG bereitzustellen.

8. Beauftragung eines Auftragnehmers

8.1 Die Weitergabe von Produkten und Daten an einen Auftragnehmer des Lizenznehmers ist zulässig, soweit und solange dies zur internen Nutzung erforderlich ist.

8.2 Im Fall der Weitergabe von Produkten und Daten an einen Auftragnehmer hat der Lizenznehmer diesen schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Daten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Daten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien u. dgl. zu löschen.

8.3 Im Falle der Nutzung von Diensten gelten die Absätze 8.1 und 8.2 entsprechend.

9. Entgelte/Gebühren

9.1 Die Bereitstellung und Nutzung der Daten, Dienste und Produkte ist kostenpflichtig, soweit nicht anders geregelt. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamts für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) vom 23.03.2011 (GVOBl. Schl.-H. 2011, S. 97) und der Entgeltordnung des Landesamts für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermEgO) vom 08.04.2011 in den jeweils zum Zeitpunkt der Datenabgabe oder Nutzung geltenden Fassungen.

9.2 Der Betrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Soweit in der Rechnung keine andere Frist festgelegt ist, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug unter Angabe des Rechnungsdatums und des Kassenzeichens zu zahlen an:
Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein – Landeskasse
Wilhelminenstraße 34, 24103 Kiel
Konto: Deutsche Bundesbank
Filiale Kiel (BLZ 21000000) 21001508
Zahlungspflichtige mit Wohnort/Firmensitz im europäischen Ausland haben die Möglichkeit, für den innereuropäischen, gebührenfreien Zahlungsverkehr in Euro die nachstehende internationale Kontoverbindung des Finanzverwaltungsamts Schleswig-Holstein – Landeskasse zu nutzen:
BIC = MARKDEF 1210
IBAN = DE37 2100 0000 0021 0015 08

9.3 Beim Kauf von Produkten direkt im Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein kann die Bezahlung nur per Debitcard (EC-Karte) oder gegen Empfang einer Rechnung erfolgen. Eine Bargeldzahlung ist nicht möglich..
In Ausnahmefällen kann die Bezahlung auch per Nachnahme oder Vorauszahlung erfolgen. Lieferungen ins Ausland werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse ausgeführt. Zusätzliche Überweisungskosten sind hierbei vom Zahlungspflichtigen zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten und Verzugszinsen berechnet.

9.4 Wiederverkäufer erhalten Rabatt nach besonderen Richtlinien, die vom Lizenzgeber bezogen werden können. Die angegebenen Entgelte der analogen Karten und Produkte sind für Wiederverkäufer verbindlich. Die Entgelte für Gebietskarten, Freizeitkarten und historische Karten enthalten die zum Redaktionsschluss dieser AGNB vorgeschriebene gesetzliche Umsatzsteuer von 7%, die Entgelte für CD/DVD-Produkte die Umsatzsteuer von 19%.

9.5 Bitte beachten Sie, dass die im aktuellen Produktkatalog angegebenen Verbraucher-Entgelte die am 01.01.2012 gültigen Entgelte sind. Es ist durchaus möglich, dass sich Änderungen bei den Entgelten ergeben können. Auf die angegebenen Entgelte besteht daher kein Rechtsanspruch.

10. Gewährleistung, Haftung

10.1 Der Lizenzgeber stellt die Daten, Dienste und Produkte mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Für Schäden, die durch die Nutzung der Daten, Dienste bzw. sonstigen Produkte entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lizenzgeber aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.2 Karten- und Luftbilderzeugnisse werden in der Regel in Zyklen von 3 bis 5 Jahren aktualisiert. In der Umstellungsphase auf das neue Datenmodell AFIS®-ALKIS®-ATKIS® (AAA) kann es jedoch zu längeren Zyklen kommen.

10.3 Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Daten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.

10.4 Höhere Gewalt oder öffentlicher Notstand (Katastrophen, Streik, Rohstoffmangel usw.) oder ähnliche nicht vorhersehbare und vom Lizenzgeber beeinflussbare Ereignisse entbinden den Lizenzgeber von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen.

11. Speicherung von Kundendaten

Die Kontaktinformationen des Lizenznehmers dürfen vom Lizenzgeber elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein verarbeitet werden. Bei Telediensten gilt das Telemediengesetz.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.

12.2 Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Daten und Dienste Kiel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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