Die Schleswig-Holsteinische Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der sozialen Sicherheit zuständig. Schleswig-Holstein hat ein Landessozialgericht in Schleswig und vier Sozialgerichte in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Schleswig.
Die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ist gesetzlich genau geregelt. Sie sind gegenwärtig vor allem für folgende Sachgebiete zuständig, die zusammengefasst als "Angelegenheiten der Sozialen Sicherheit" bezeichnet werden können:
- Gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
- Knappschaftsversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Soziale und private Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch)
- Künstlersozialversicherung
- Vertragsarztrecht und -zahnarztrecht
- Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, unter aanderem Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Impfschadensrecht, Gewaltopferentschädigung, und bestimmte Angelegenheiten aus dem Schwerbehindertenrecht
- Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit deckt damit fast den gesamten Bereich des Systems der Sozialen Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland ab.
Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Sozialgerichte (im gesamten Bundesgebiet 69) und die Landessozialgerichte (je Bundesland eines, mit drei Ausnahmen: für Niedersachsen und Bremen besteht ein gemeinsames Landessozialgericht Celle mit einer Zweigstelle in Bremen sowie für Berlin und Brandenburg ein gemeinsames Landessozialgericht mit Sitz in Potsdam; Bayern weist neben dem Landessozialgericht in München eine Zweigstelle in Schweinfurt auf). Als oberster Gerichtshof des Bundes besteht das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel.
Eine Übersicht der Landessozialgerichte und der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben wir Interessante Links für Sie zusammengestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kasten etwas weiter unten auf dieser Seite.
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