Landessozialgericht

Schleswig-Holstein hat ein Landessozialgericht mit Sitz in Schleswig und vier Sozialgerichte in Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig.

Die Sozialgerichte sind als erste Instanz für unterschiedliche Gebiete des Landes zuständig. Für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts und -zahnarztrechts sind im ersten Rechtszug ausschließlich besondere Kammern des Sozialgerichts Kiel zuständig.

Das Landessozialgericht ist als zweite Rechtsinstanz für ganz Schleswig-Holstein zuständig. In den zwölf Senaten des Gerichts wirken 18 Berufsrichterinnen und -richter sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit.

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