Aufgaben und Zuständigkeiten Küstenschutz

Über 300.000 Einwohner Schleswig-Holsteins wohnen in potenziell überflutungsgefährdeten Gebieten. Etwa 365 Kilometer Landesschutzdeiche an der Nordsee und der Elbe sowie 70 Kilometer an der Ostsee schützen sie. Auf der Grundlage des "Generalplanes Küstenschutz", der alle zehn bis 15 Jahre aktualisiert wird, investieren wir jährlich 40 Millionen Euro für ein sicheres Leben an unseren Küsten. Mit leistungsfähigen Bauunternehmen verstärken wir die Deiche oder bauen Küstenschutz-, Hafen- und Sperrwerksanlagen. Als Küstenschutzbehörde sind wir zuständig für Aufsicht und Zulassung von Baumaßnahmen und Nutzungen an den Küsten von Nord- und Ostsee, an der Schlei sowie an der zweiten Deichlinie. Außerdem sind wir Zulassungsbehörde für alle Hafenbaumaßnahmen im Land.

Küstenschutzanlagen, Häfen und Sperrwerke erfüllen ihre Aufgaben nur, wenn sie in gutem Zustand sind. Nicht nur auf den Inseln und Halligen sind erfahrene und zupackende Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter erforderlich, die die lokalen Gegebenheiten kennen und bei Sturm-fluten sofort handeln können. Mit vier Baubezirken an der Nordsee und einem an der Ostsee sorgen wir dafür, dass Deiche und Deckwerke, Dämme zu den Halligen und Sperrwerke re-gelmäßig gewartet werden und dass die Häfen schiffbar bleiben. Dafür setzen wir neun eigene Schiffe ein und auch das Schiff des Landesamtes für Natur und Umwelt wird von uns beree-dert. Für die Arbeiten wird schweres Gerät eingesetzt, das in unseren Werkstätten in Husum und im Meldorfer Hafen von erfahrenen Fachleuten einsatzbereit gehalten wird. Trotz Einsatz modernem Maschinen bleibt viel Handarbeit: beim Lahnungsbau im Vorland, der Entsorgung von Treibsel am Deich oder in besonderen Fällen bei der Bergung von Tierkadavern und Öl-resten. Regelmäßig üben wir die Bekämpfung von Schadstoffunfällen mit umfangreichem technischen Gerät.

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