Amtsgericht Norderstedt
Hier erhalten Sie Informationen des Amtsgerichts Norderstedt
© AG Norderstedt
Leitung:
Direktor des Amtsgerichts
Dr. Wolf Reinhardt Wrege
Postanschrift:
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80
22846 Norderstedt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die E-Mail-Adresse rechts ist nur für Verwaltungsangelegenheiten gültig. Rechtsangelegenheiten können nicht per E-Mail eingereicht werden!
Das Amtsgericht Norderstedt ist als eines der 24 Amtsgerichte Schleswig-Holsteins. Es ist zuständig für Zivil-, Familien-, Straf-, Grundbuch-, Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungs-angelegenheiten. Dort werden u.a. vermögensrechtliche Streitig-keiten bis zu einem Wert von 5000 € Mietsachen sowie Straf- und Familiensachen verhandelt.
Das Amtsgericht führt überdies das Grundbuchamt. Ferner werden im Gericht Nachlass-, Betreuungs- und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten bearbeitet.
Darüber hinaus ist das Amtsgericht Norderstedt als Insolvenzgericht im Landgerichtsbezirk Kiel für die Bezirke der Amtsgerichte Norderstedt und Bad Segeberg zuständig.
Hinweis: Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").
Nähere Informationen erhalten Sie beim Mahngericht Schleswig (siehe rechte Seite).
Ausnahme: Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden. Diese werden dort nicht automatisiert bearbeitet, so dass der bisherige Durchschreibesatz für Mahnanträge in der Arbeitsgerichtsbarkeit weiterhin genutzt werden muss.