Amtsgericht Neumünster

Hier erhalten Sie Informationen des Amtsgerichts Neumünster

Frontansicht des Gebäudes des Amtsgerichts Neumünster © AG Neumünster

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Das Amtsgericht Neumünster ist eines der 24 Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Seine insgesamt rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im wesentlichen als Richterinnen und Richter und im Rechtspflegerdienst sowie in den Service-Gruppen auf den Rechtsgebieten tätig, die in den folgenden Abteilungen zusammen gefasst sind:

  • Abt. 2 Strafsachen (mit den Sitzungssälen im Altbau untergebracht)
  • Abt. 3 Zivilsachen einschließlich Mahnsachen
  • Abt. 4 alle familienrechtlichen Angelegenheiten
  • Abt. 5 Vormundschafts-, Betreuungs- und Pflegschaftssachen
  • Abt. 6 Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten
  • Abt. 7 Güterechtsregister (für alle anderen Registerangelegenheiten ist das Amtsgericht Kiel zuständig),
  • Abt. 8 Zwangsvollstreckungssachen, Schuldnerkartei
  • Abt. 9 Insolvenzgericht, auch für die Amtsgerichte Eckernförde, Rendsburg, Plön
  • Abt.10 Grundbuchamt.
  • Die Abteilungen 3 bis 10 finden Sie im Neubau, Eingang in der Gerichtsstraße.

Daneben sind derzeit 8 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tätig. Eine Verwaltungsabteilung, eine IT-Stelle, die Justizwachtmeisterei, die Kasse, eine Rechtsantragstelle und eine Stelle für die Betreuung von Zeugen und der Beaufsichtigung von Kindern (alle im Altbau gelegen) sorgen für die Dienstleistungen, die für einen reibungslosen Betriebsablauf nach innen und nach außen notwendig sind.

Hinweis: Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").

Nähere Informationen erhalten Sie beim Mahngericht Schleswig (siehe rechte Seite).

Ausnahme: Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden. Diese werden dort nicht automatisiert bearbeitet, so dass der bisherige Durchschreibesatz für Mahnanträge in der Arbeitsgerichtsbarkeit weiterhin genutzt werden muss.

Öffnungszeiten

öffentliche Sprechzeiten Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Mittwochs kein Publikum in Nachlasssachen.

Bereitschaftsdienst unter Telefon 04321 940-0.

Verkehrsanbindung

Bus-Haltestelle vor dem Eingang Boostedter Straße. PKW folgen der Beschilderung "Amtsgericht".

Zusatzinformationen

Kontakt



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