Amtsgericht Eckernförde
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© AG Eckernförde
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Das Amtsgericht Eckernförde ist eines der 24 Amtsgerichte Schleswig-Holsteins. Es ist zuständig für Zivil-, Familien-, Straf-, Grundbuch-, Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungsangelegenheiten. Dort werden unter anderem vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000 €, Mietsachen sowie Straf- und Familiensachen verhandelt. Das Amtsgericht führt überdies das Grundbuchamt.
Hinweis: Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").
Nähere Informationen erhalten Sie beim Mahngericht Schleswig (siehe rechte Seite).
Ausnahme: Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden. Diese werden dort nicht automatisiert bearbeitet, so dass der bisherige Durchschreibesatz für Mahnanträge in der Arbeitsgerichtsbarkeit weiterhin genutzt werden muss.