Geschichte des Landgerichts Kiel

Die Preußische Verfassung von 1867

Mit Inkrafttreten der preußischen Verfassung am 1. Oktober 1867 wurde Schleswig-Holstein zur Provinz des Königreichs Preußens erklärt. Die Herzogtümer Schleswig und Holstein wurden einverleibt. Die Einführung der preußischen Verfassung brachte für Schleswig-Holstein wesentliche Änderungen mit sich. Die Justiz wurde endgültig von der Verwaltung getrennt, die Patrimonialgerichtsbarkeit (die Gerichtsbarkeit der Großgrundbesitzer über ihre Untergebenen) wurde aufgehoben und die preußische Währung wurde in Schleswig-Holstein eingeführt.

Mit Eintritt Schleswig-Holsteins in die neue Zeit wurde die bislang „mittelalterliche“ uneinheitliche Rechtsprechung zu einer in einem modernen Staate unumgänglichen einheitlichen Rechtsprechung nach dem Grundsatz der Rechtsgleichheit. Die Oberaufsicht für das gesamte Justizwesen ging auf den preußischen Justizminister über; das bedeutete allerdings auch den Verlust der Höchstgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein. Letzte Instanz für die neuen Provinzen wurde das Oberappellationsgericht in Berlin (Schleswig-Holstein war mit vier von vierzehn Richtern vertreten). So heißt es in der Verfügung des Justizministers Graf zur Lippe vom 6. August 1867 betreffend die Einrichtung der in den Herzogtümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte:

"I. Das 1834 in Kiel eingerichtete Oberappellationsgericht wird Appellationsgericht.
II. Es werden 5 Kreisgerichte in Altona, Itzehoe, Kiel, Schleswig und Flensburg eingerichtet. Zum Kreisgericht Kiel gehören 16 Amtsgerichte."

Das Appellationsgericht in Kiel war nunmehr für das ganze Gebiet des Landes, einschließlich des später in die Provinz Schleswig-Holstein einverleibten Herzogtum Lauenburgs, zuständig.

Justizreform 1879

Mit der Reichsjustizreform im Oktober 1879 wurde die Vereinheitlichung weiter ausgebaut. Es wurde eine einheitliche Gerichtsverfassung des Deutschen Reichs, die für alle Provinzen galt, geschaffen. So traten am 1. Oktober 1879 zahlreiche Reichsjustizgesetze, wie das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordung (ZPO), die Strafprozessordnung (StPO) und die Konkursordnung (KO) in Kraft. Zur Einrichtung eines klaren Instanzenzuges wurde das Oberappellationsgericht in Berlin aufgelöst und höchste und letzte Instanz wurde das Reichsgericht in Leipzig. Das Appellationsgericht in Kiel wurde Oberlandesgericht, die Kreisgerichte wurden wieder aufgelöst und die Landgerichte Kiel, Flensburg und Altona gebildet.

Zeichnung des Sitz' des Oberappelationsgerichtes und Oberlandesgerichts, Flämische Straße 21Gerichtsgebäude Flämische Straße 21

Das Appellationsgericht, das jetzige Oberlandesgericht, war in der Flämischen Straße 21 untergebracht und zog 1894 in ein neues Gebäude am Kleinen Kiel (jetziges Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa).

Kreisgericht in der Ringstraße

Das holsteinische Kreisgericht, das jetzige Landgericht Kiel, war in dem königlichem Gerichtsgebäude Ringstraße 19-31, Ecke Königsweg, untergebracht. Das Gebäude von 1879 hatte die Formen eines italienischen Palazzos in gelbem Backstein und Werksteingliederungen. Untergebracht waren dort neben dem Landgericht das Amtsgericht (Collegialgerichte), die Staatsanwaltschaft und im Anbau das Gefängnis.

Bereits 30 Jahre nach Errichtung des Gebäudes zeichnete sich Raummangel im Gerichtsgebäude ab und es wurden Überlegungen angestellt, das im Anbau befindliche Gefängnis als Erweiterungsbau für die Collegialgerichte zu verwenden. So bewilligte der Landtag 1913 für einen Gefängnisneubau den Erwerb des Grundstücks in der Faeschstraße. Mit der Bauleitung des Gefängnisneubaus wurde Regierungsbaurat Hassenstein betraut. Der Bau dieses - einer Schlossanlage ähnelndem - Gesamtkomplexes fand in den Jahren 1914 bis 1919 statt.

Mit der Bauausführung ging die Ausarbeitung eines Entwurfes für den Neubau eines Strafgerichtsgebäudes am Schützenwall für die Strafabteilungen der Collegialgerichte einher. Durch Erlass vom 26. März 1915 wurde Hassenstein auch mit der örtlichen Leitung des Neubaus des Strafgerichtsgebäudes beauftragt. Zur Ausführung kam es während des Krieges nicht. Nur die Arbeit am Entwurf nahm ihren Fortgang. Es wurden mehrere Entwürfe - zumeist nach ministeriellen Skizzen - ausgearbeitet. Die Entwürfe sahen einen Haupttrakt am Schützenwall mit einem westlich angrenzenden Seitenflügel vor.

Nachdem Hassenstein am 11. Januar 1917 zum Kriegsdienst einberufen wurde, oblag die Bauleitung zunächst dem Regierungsbaurat Lohr. Am 11. Januar 1919 kehrte Hassenstein aus dem Felde zurück und übernahm die Bauleitung aufs Neue.

Aufgrund eines Erlasses vom 17. Februar 1919 wurde nach Kriegsende mit der Bauausführung begonnen. Der maßgebliche Entwurf sah allerdings nur den Ausbau des Haupttraktes (Schützenwallflügel) vor. Der westliche Flügel (Lüdemannflügel) war weggefallen. Zunächst wurden Erd- und Fundierungsarbeiten durchgeführt; die Arbeiten gingen wegen Materialmangels nur schleppend voran. Es wurde die völlige Einstellung der Neubauarbeiten erwogen und die Nutzbarmachung früherer Marinegebäude in Betracht gezogen. Diese sollten allerdings durch das Landesfinanzamt selber belegt werden. Der Staatshaushalt sah für 1920 allerdings keine Baurate vor, so dass die weitere Bauausführung einschlief.

Nachdem das Gefängnis in Gebrauch genommen worden ist, forderten Landgerichtspräsident Dr. Andrae und der erste Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kiel in einem Schreiben vom 13. April 1920, den Neubau des in Planung befindlichen Gerichtsgebäudes wieder aufzunehmen. „Der jetzige unbefriedigende Zustand der Strafrechtspflege erfordert dringend Abhilfe. Abgesehen von dem Raummangel in der Ringstraße, verursacht der Transport der verhafteten Angeklagten zu den Sitzungen vom Gefängnis Faeschstraße zur Ringstraße und zurück, große Unzuträglichkeiten und Kosten. Insbesondere ist eine gestiegene Zahl von Fluchtversuchen der Gefangenen auf dem Transportweg zu beobachten.“

Am 18. September 1921 stellte eine Spezialbaukommission die völlige Unzulänglichkeit der bisherigen Diensträume in der Ringstraße fest. Nach übereinstimmender Ansicht konnte dem unerträglichen Raummangel des Landgerichts und den Schwierigkeiten, die dem Amtsgericht aus der Benutzung zweier Mietshäuser erwuchsen, nur durch den Strafgerichtsneubau abgeholfen werden. Insbesondere scheiterten endgültig alle Versuche, frühere Marinegebäude vom Reich zu erhalten. Es wurde wiederum der Neubau in Aussicht genommen, und zwar in erweiterter, den ursprünglichen Plänen angenäherter Gestalt einschließlich des Lüdemannflügels. Weitere Gestaltungswünsche machten eine Neubearbeitung des Entwurfes notwendig.

Neubau des Gerichtsgebäudes am Schützenwall

Der Neubau wurde im Juni 1922 in Angriff genommen. Trotz des allgemein herrschenden Mangels an Baustoffen wurde das Sockelgeschoss, einschließlich der Massivdecken, bis zum Ende des ersten Baujahres fertiggestellt. Im nächsten Jahr gingen die Arbeiten flotter voran.Trotz des Zusammenbruchs der Reichsmark konnte der Rohbau noch 1924 fertiggestellt werden.Am Samstag, den 10. April 1926, fand die feierliche Übergabe in der mit Blumen und Lorbeerbäumen geschmückten Säulenhalle statt. Als Vertreter der Strafjustizbehörden nahm Landgerichtspräsident Coing das Gebäude mit Dankesworten in Besitz. In einem Artikel der Kieler Neuesten Zeitung vom 11.4.1926 heißt es:

Rot und sauber liegt der neue Bau des Strafjustizgebäudes am Schützenwall, ein Schmuckstück in einer hübschen Umgebung, die bemüht ist, dem Neubau eine geeignete Umrahmung zu geben. Die Innenausstattung des Gebäudes ist einfach, aber geschmackvoll und vor allem äußerst sauber. Erwähnenswert ist noch eine bauliche Anordnung, deren praktische Bewährung sich erst erweisen soll. Es führen nämlich abgeschlossene Gänge vom Zentralgefängnis direkt zu den einzelnen Sälen. Sie sollen der Vorführung der Gefangenen dienen. Man will dadurch jeden Fluchtversuch und eine unzulässige Verbindung mit der Außenwelt unmöglich machen.“

Beeindruckend ist die Hauptfront zum Schützenwall mit seinem aus sechs Halbsäulen bestehendem Eingangsbereich und seinen drei rundbogigen Portalen mit den jeweils darüber liegenden kleinen Balkonen. Der südwestlich angeschlossene Lüdemannflügel mit seinem original erhaltenen Mansarddach hat seine Namensgebung der einst beabsichtigten Verlängerung der Lüdemannstraße, die hier auf eine Seitenstraße treffen sollte, zu verdanken. Der Hauptflügel wurde nach erheblichen Bombenschäden im 2. Weltkrieg um ein Geschoss erhöht und unter Aufbringung eines neuen Walmdaches wiederhergestellt.

Kaum 20 Jahre nach Errichtung des Strafgerichtsgebäudes war die Raumnot groß. In dem Gebäude waren die Strafgerichtsbarkeit und die Verwaltung des Amtsgerichts, die gesamte Staatsanwaltschaft und das gesamte Landgericht untergebracht. Die Zunahme der Strafgerichtsbarkeit und Wiedereinführung der Schöffengerichte zwang zur Neueinstellung von Richtern und Geschäftsstellenbeamten. Es teilten sich drei bis sechs Richter ein Dienstzimmer und die Beamten der Geschäftsstellen und die Angestellten der Kanzleien waren viel zu beengt untergebracht. Die Überlassung des früheren Postgebäudes und ehemaliger Marinebauten scheiterte. Nachdem entschieden war, dass das Oberlandesgericht nach Schleswig verlegt werden sollte - was 1948 auch geschah -, wurde die Nutzung von Teilen des Oberlandesgerichtsgebäudes am Kleinen Kiel in Betracht gezogen. Zur Umsetzung kam es nicht, da sich die Landesregierung die Nutzung des Gebäudes vorbehalten hat.Die Nutzbarmachung anderer Bauten scheiterte endgültig, so dass Anfang 1950 der Landesminister der Justiz die Genehmigung zur Errichtung eines Neubaus in der Ringstraße/ Ecke Königsweg erteilte. Das alte Gerichtsgebäude würde abgerissen werden. Landgerichtspräsident Arp favorisiert hingegen, einen Neubau direkt am Strafgerichtsgebäude in der Harmsstraße zu errichten. Die Vorteile nur eines Gebäudekomplexes lägen auf der Hand. Diese Variante setze sich schließlich durch.

Der Neubau in der Harmsstraße

So wurde parallel zur Harmsstraße der langgestreckte Neubau in zwei Bauabschnitten errichtet. Über eine Brücke wurde dieser Gebäudetrakt mit dem Gebäude am Schützenwall verbunden. Nach dessen Fertigstellung berichteten die Kieler Nachrichten:

Das neue Gebäude, das in seiner Zweckmäßigkeit den Wünschen der Justizbeamten und den Erwartungen der Bevölkerung entspricht, ist architektonisch gewissermaßen der Würde und dem Ansehen der Rechtspflege angepaßt. In den neuen, geschmacklich vorteilhaft eingerichteten Räumen befinden sich die Amtsgerichts-Abteilungen Vormundschaft, Nachlaß, Register und Grundbuch. Die Fertigstellung dieses schönen Neubaues fällt mit dem Abbau des alten Justizgebäudes in der Ringstraße zusammen. Der Abschied von der „Justiz-Ruine“ ist - ganz ohne Zweifel - allen Beamten und Angestellten nicht schwergefallen. Richter, Angestellte und Beamte werden mit Freude ihre Arbeit in den schönen Räumen verrichten - genau so, wie die freundliche Atmosphäre dieses Hauses den Besuchern den „Gang auf das Gericht“ erleichtern wird.

Das Gerichtsgebäude in der Ringstraße wurde im zweiten Weltkrieg durch feindliche Bomben so stark zerstört, dass der gesamte Gebäudekomplex Anfang der 1950er Jahre abgerissen wurde.Mitte der 1980er Jahre wurde der betagte Gebäudetrakt Schützenwall in einer Bauzeit von zweieinhalb Jahren grundlegend renoviert. Im Anschluss an diese Umbauphase wurde der Neubau in der Harmsstraße in einer Bauzeit von eineinhalb Jahren renoviert. Das Amtsgericht Kiel zog in den Ende der 1980er Jahre errichteten Neubau in der Deliusstraße.

Der jüngste Anbau an das Justizgebäude im Innenhof (an der Rückseite des Gefängnisses) wurde 1996 in Betrieb genommen. Dieser Trakt stellt eine weitere Verbindung zwischen dem Lüdemannflügel und dem Gebäude in der Harmsstraße her.

Die Präsidenten des Landgerichts Kiel
NameAmtszeit
Isenbart1. Oktober 1879 bis 30. September 1897
Ratjen1. November 1897 bis 30. Juni 1903
Dr. Andrae1. Juli 1903 bis 31. März 1921
Otto Meyer1. April 1921 bis 31. März 1923
Coing1. April 1923 bis 30. September 1936
Adalbert Lehmann1. Oktober 1936 bis 31. Juli 1943
Eduard Seidenstücker1. August 1943 bis 30. Juni 1945
Dr. Gustav Lübbe15. Juli 1945 bis 31. Mai 1951
Arp1. Juni 1951 bis 30. November 1957
Carl Viggo von Moltke1. Dezember 1957 bis 31. Januar 1965
Franz Hannemann1. Februar 1965 bis 31. Dezember 1967
Dr. Georg Ostendorff1. Janurar 1968 bis 31. März 1972
Dr. Harald Stoehr1. April 1973 bis 31. August 1987
Dr. Friedrich-August Bonde1. September 1987 bis 31. Januar 2004
Emil Schmalfuß1. Februar 2004 bis 27. Oktober 2009
Ulrike Hillmannseit 1.Mai 2010

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