Die verschiedenen Abteilungen des Landgerichts Kiel
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Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat gemäß Artikel III § 7 Abs. 2 der Verordnung vom 20.03.1935 (RGBl. I 403), § 60 GVG bestimmt, dass im Geschäftsjahr 2009
- 22 Zivilkammern (davon 1 Zivilkammer zugleich als Entschädigungskammer),
- 12 Strafkammern (davon 8 große - darunter 2 Schwurgerichtskammern - und 4 kleine Strafkammern),
- 1 große Strafvollstreckungskammer,
- 9 kleine Strafvollstreckungskammern,
- 1 Kammer für Baulandsachen und
- 1 Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
gebildet werden.
Die zur Entlastung der 9. großen Strafkammer gebildete 25. große Hilfsstrafkammer besteht weiterhin.
Die zur Entlastung der 10. großen Strafkammer gebildete 16. große Hilfsstrafkammer besteht weiterhin.
Die zur Entlastung der 2. großen Strafkammer gebildete 20. große Hilfsstrafkammer besteht seit dem 1.5.2008.
Die zur Entlastung der 4. kleinen Strafkammer gebildete 13. kleine Hilfsstrafkammer besteht seit dem 15.1.2008.
Die zur Entlastung der 11. kleinen Strafkammer gebildete 18. kleine Hilfsstrafkammer besteht seit dem 1.5.2008.
Die zur Entlastung der 12. kleinen Strafkammer gebildete 19. kleine Hilfsstrafkammer besteht seit dem 1.5.2008.
Der Justizminister hat 3 Kammern für Handelssachen eingerichtet und angeordnet, dass für das Geschäftsjahr 2009 die Wiedergutmachungskammer und das Wiedergutmachungsamt bestehen bleiben. Die Mitglieder der Wiedergutmachungskammer sowie der Leiter des Wiedergutmachungsamtes und dessen Vertreter sind bestellt.
Die Präsidentin des Landgerichts hat erklärt, dass sie sich der 10. Zivilkammer anschließe.