Wichtiger Hinweis

Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.

Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.

Wollen Sie einen Verfahrensantrag oder einen Schriftsatz übermitteln, ist für die Wirksamkeit seines Eingangs eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr. 04821 66-1071) oder auf dem Postwege zwingend erforderlich.

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