Berufungsverhandlung wegen Körperverletzung im Amt im Bezirk Pinneberg

Erscheinungsdatum:
09.01.2010

Die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Itzehoe verhandelt am 14.01.2010 gegen einen 49-jährigen Angeklagten wegen des Verdachts einer Körperverletzung im Amt.

Das Amtsgericht Pinneberg – Strafrichter – hat den Angeklagten mit Urteil vom 29.05.2009 wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt gemäß § 340 Absatz 1 Satz 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Hiergegen legte der Angeklagte Berufung ein, so dass die Berufungskammer des Landgerichts das Urteil des Amtsgerichts zu überprüfen hat.

Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 23.03.2008 gegen 0.40 Uhr als Amtsträger während der Ausübung seines Dienstes eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Und zwar soll er als bei dem Polizeibezirksrevier Pinneberg tätiger Polizeibeamter den Geschädigten mit einer weiteren Polizeibeamtin im Streifenwagen in Holm transportiert haben. Als der Geschädigte die beiden Polizeibeamten mit dem Ausdruck „Scheißcops“ betitelt habe, soll der Angeklagte den Streifenwagen angehalten, sich nach dem Abschnallen zu dem Geschädigten umgedreht, ihn am Kragen gepackt, an sich herangezogen und ihm mit dem Handballen der rechten Hand mindestens zwei kräftige Schläge ins Gesicht versetzt haben. Sodann habe er ihm mit der linken Hand eine Ohrfeige auf dessen rechte Wange und mit der rechten Hand eine Ohrfeige auf dessen linke Wange versetzt. Hierbei soll er geäußert haben: „Halts Maul. Du lernst es ja nicht anders“ sowie beim Abwenden von dem Geschädigten „Ein Schlag gegen den Kopf erhöht das Denkvermögen.“

Die Berufungsverhandlung beginnt am 14.01.2010 um 9.00 Uhr in Saal 13. Es sind drei Zeugen geladen. Ein Fortsetzungstermin ist nicht anberaumt.

Eine Akkreditierung findet nicht statt. Die im Saal für die Presse vorgesehenen Sitzplätze werden nach der Reihenfolge des Erscheinens der Pressevertreter/innen vergeben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressesprecherin des Landgerichts Itzehoe

Lysann Mardorf

Tel.: 04821/661003

Fax: 04821/661002

e-mail: Pressestelle@lg-itzehoe.landsh.de

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