Grundsatzerklärung und Leitbild
Grundsatzerklärung des Amtsgerichts Elmshorn
1. Das Leitbild des Amtsgerichts Elmshorn ist der Maßstab unserer Arbeit. Die Verwaltung des Gerichts unterstützt die Richterinnen und Richter sowie die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei der unabhängigen Wahrnehmung ihrer Tätigkeit in Rechtsprechung und Rechtspflege.
2. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch. Wir begegnen den Nutzern des Gerichts freundlich, aufmerksam und hilfsbereit. Persönliche Ansprache, kompetente Information und guter, zügiger Service sind uns eine grundlegende Verpflichtung gegenüber den Bürgern.
3. Wir gewährleisten eine hohe fachliche Qualität.
4. Wir arbeiten mit professionellen Nutzern des Gerichts und mit anderen Behörden und Organisationen aktiv zusammen.
5. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind klar verteilt und erkennbar. Die Abteilungen des Gerichts sind als selbständige Einheiten dafür zuständig, sich zweckmäßig zu organisieren und ihre Arbeitsabläufe und Verfahren optimal zu gestalten. An Aufgaben, die das Gericht als ganzes betreffen, beteiligen sich die Abteilungen nach Kräften.
6. Wir führen ein konsequentes Qualitätsmanagement durch. Wir setzen uns systematisch Ziele zur stetigen Verbesserung der Qualität unserer Arbeitsorganisation, unserer fachlichen Kompetenz und unserer Arbeitsergebnisse. Die planvolle Umsetzung der Zielvorgaben überwachen wir regelmäßig.
7. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in kontinuierliche Verbesserungsprozesse einbezogen. Sie werden gründlich in ihre Arbeitsbereiche eingewiesen. In ihrer beruflichen Entwicklung werden sie durch den Ausbau ihrer individuellen Stärken gefördert. Die Teilnahme an zielgerichteten Fortbildungen wird besonders unterstützt.
8. Servicekräfte erhalten Gelegenheit, sich zu kompetenten Assistentinnen und Assistenten der richterlichen und rechtspflegerischen Dezernenten fortzubilden.
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Das Leitbild des Amtsgerichts Elmshorn
Im Amtsgericht Elmshorn arbeiten ca. 95 Menschen. Jeder von uns hat seine Aufgabe.
Wir arbeiten in der Verwaltung des Gerichts und in den Abteilungen für Zivilrecht, Strafrecht, Familienrecht, dem weiten Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Vormundschaften und Betreuung, Nachlass, Register) und im Grundbuchamt. Wir sind Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Servicekräfte, Wachtmeister und Gerichtsvollzieher.
Wir sorgen für die Sicherheit der Mitbürger, sozialen Frieden und gerechten wirtschaftlichen Ausgleich.
Wir arbeiten zielgerichtet, bürgerorientiert und flexibel.
Wir verstehen uns als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens,
welches so organisiert ist, dass die Anliegen der rechtsuchenden Bürger optimal erledigt werden.
Ausgangspunkt und Maßstab unserer Arbeit ist das Leitbild der Justiz in Schleswig-Holstein.
Wir arbeiten wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein für die Verwirklichung des demokratischen, sozialen und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen orientierten Rechtsstaates. Aus diesen Vorgaben leiten wir Ziele für die eigene Arbeit ab. Diese werden planvoll und kontrolliert im Rahmen angemessener zeitlicher Vorgaben verwirklicht. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur Modernisierung der Landesverwaltung hat das Amtsgericht Elmshorn die erste Modernisierungsstufe abgeschlossen. Es verfügt über EDV Vollausstattung mit der Vernetzung aller Arbeitsplätze. Wir erledigen unsere Verfahren in Teams von Service-Einheiten und Dezernenten.
Wir sind flexibel und passen unsere Organisations- und Steuerungsformen unseren sich verändernden Zielen und Aufgaben an. Wir sind bereit, von anderen zu lernen und Anregungen der Bürger aufzunehmen.
Wir arbeiten rationell.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren ihre Arbeitsabläufe selbst. Wir verteilen unsere Arbeit im Team und verständigen uns auf Prioritäten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an der Verwaltung von Mitteln, Personalentscheidungen und Ergebniskontrollen in ihren Arbeitsbereichen angemessen beteiligt. Flexible Zusammenarbeit auf Zeit, z.B. in übergreifenden Projektgruppen, wird gefördert. Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und Richterrat wirken mit, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen engagierter Qualitätsarbeit und individuellen und sozialen Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Verfahrensabläufe sind unkompliziert, zügig und transparent.
Wir beziehen Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig in Verfahren ein. Eine faire, nachvollziehbare und transparente Verfahrensgestaltung trägt dazu bei, die Akzeptanz und Legitimität von Entscheidungen zu erhöhen. Rechtzeitige und vollständige Information versetzt Bürgerinnen und Bürger in die Lage, ihre Verfahren zu fördern. Der Datenschutz wird gewährleistet. Die Leistung des Amtsgerichts Elmshorn ist die Leistung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenwirken mit den Verfahrensbeteiligten. Wir stehen für Fragen und Hilfen zur Verfügung; weisen auf Risiken hin und helfen, Lösungen zu finden. Durch zweckmäßige Richtlinien verbessern wir die Wirtschaftlichkeit und vereinfachen die Abläufe. Kurze Antragswege, übersichtliche Formulare und eine allgemein verständliche Sprache sind Leistungsmerkmale unseres Gerichts. Entscheidungen werden gut und verständlich erläutert und begründet.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind kompetent, selbstbewusst und offen. Gute Arbeit erfordert Kompetenz. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gut ausgebildet und sorgsam in ihre Aufgaben eingewiesen. Sie setzen ihre fachliche und soziale Kompetenz bewusst ein, sind aber auch bereit, Schwächen zu erkennen und abzubauen. Fachwissen und methodische Kompetenz werden ständig erweitert. Wer offen für Neues ist, wird ermutigt und gefördert. Wir stärken die soziale Kompetenz, indem wir Eigeninitiative, die Fähigkeit zur Kommunikation und Teamarbeit, die Übernahme von Verantwortung für selbständiges Handeln und den konstruktiven Umgang mit Fehlern und Konflikten fördern. Gute und herausragende Leistungen fördern wir durch Offenheit, Motivation und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beschäftigten. Gesprächsbereitschaft und gegenseitiges Vertrauen führen zum gemeinsamen Ziel.
Systematische Personalentwicklung und attraktive Angebote zur Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen diesen Prozess. Die Verwaltung trägt eine besondere Verantwortung für Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir sind selbstkritisch und lernfähig.
Wir sind selbstbewusst, selbstkritisch und prüfen regelmäßig, ob unsere Handlungsabläufe den aktuellen Anforderungen entsprechen. Wir sind lernfähig und bereit, neue Aufgaben zu übernehmen und uns von alten Methoden zu lösen. Wir arbeiten aktiv daran, unsere Organisation, Arbeitsabläufe und Verfahrensgestaltung stetig zu verbessern. Projekte zur Qualitätsentwicklung beschließen wir eigenverantwortlich.
Wir bauen Qualität systematisch aus, überprüfen unsere Ergebnisse und entwickeln sie mit Hilfe des Qualitätsmanagements kontinuierlich weiter.
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