Gerichtliche Mediation im Landgerichtsbezirk Itzehoe
Seit September 2005 bieten das Landgericht Itzehoe, das Amtsgericht Pinneberg und seit dem 01.11.2009 das Amtsgericht Itzehoe wie bundesweit viele Gerichte zusätzlich zum Zivilprozess einen neuen Weg zur Konfliktlösung an: die gerichtliche Mediation.
Was ist eine gerichtliche Mediation?
Die gerichtliche Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, das nach Klagerhebung stattfindet, wenn die streitenden Parteien es übereinstimmend wünschen. Für die Dauer des Mediationsverfahren ruht das Gerichtsverfahren. Mediation ist natürlich nicht nur bei Gericht möglich, sowohl vor einem Gerichtsverfahren als auch während eines Gerichtsverfahrens ist eine Mediation bei einem frei niedergelassenen, außergerichtlichen Mediator möglich. Mehr Informationen hierzu finden Sie z.B. auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Schleswig (www.schleswig-holstein.de/OLG/DE).
Ein Mediator ist ein besonders geschulter Richter, der die Konfliktparteien in einer nichtöffentlichen Verhandlung dabei unterstützt, gemeinsam eine einvernehmliche, selbstbestimmte und für alle Parteien tragbare Lösung zu entwickeln. Hierfür bedient sich der Mediator einer besonderen Gesprächsführung, um das Gespräch zwischen den Parteien zu fördern und so Bewegung in möglicherweise festgefahrene Konflikte zu bringen. Dabei werden die Interessen und Bedürfnisse beider Parteien betrachtet und zur Lösungsfindung herangezogen.
Der Mediator sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ein Mediator entscheidet jedoch nicht und gibt keinen rechtlichen Rat. Die rechtliche Beurteilung übernehmen in der Mediation die Rechtsanwälte. Anwaltliche Beratung und Begleitung ist daher Voraussetzung, wenn Sie als Konfliktpartei eine gerichtliche Mediation durchführen möchten.
© Alexander Klaus / www.pixelio.de
Ihre Vorteile bei einer Mediation:
Zukunft selbst gestalten - "Lösung nach Maß"
Eine autonom erarbeitete Konfliktlösung orientiert sich an den Anliegen und Bedürfnissen der Beteiligten für die Zukunft. Durch sie können zudem weitere Konflikte, die die Parteien über das Klageverfahren hinaus belasten, beigelegt werden.
Nachhaltigkeit der Einigung
Die Mediation führt zu Lösungen, die für beide Seiten tragbar sind und die deshalb in besonderem Maße „befriedigend“ und nachhaltig sind. Die Erfahrung zeigt, dass sie mit höherer Wahrscheinlichkeit beachtet und umgesetzt werden.
Schnellere Lösung - weniger Stress
Ein Mediationsverfahren dauert in der Regel 2 bis 3 Stunden. Ihr Konflikt kann innerhalb dieser wenigen Stunden rechtswirksam mit dem Abschluss einer Mediationsvereinbarung, die auf Wunsch sogleich als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden kann, gelöst und abgeschlossen werden. Die psychische Belastung durch ein andauerndes Verfahren mit belastenden Schriftwechseln, Beweisaufnahmen und Gerichtsterminen verringert sich.
Wichtige Beziehungen bewahren können
Ein Konflikt, der im Gespräch miteinander gelöst wird, ist ein gemeinsamer Erfolg: Anstelle von Sieger und Verlierer gibt es zwei Gewinner. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
Keine zusätzlichen Anwalts- und Gerichtskosten
Für die Mediation fallen im Vergleich zum Prozess neben den gerichtsüblichen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren keine zusätzlichen Mediationskosten an.
Kontakt:
Landgericht Itzehoe
Amtsgericht Pinneberg
Amtsgericht Itzehoe
Weiterführende Informationen
Dem gemeinsam vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und dem Justizministerium herausgegebene Faltblatt können Sie weitere Informationen und Adressen zum Thema "Gerichtliche Mediation in Schleswig-Holstein - die andere Konfliktlösung" entnehmen. Diese haben wir für Sie zum Herunterladen (siehe rechts) oder zum Bestellen eingerichtet.