Landgericht Flensburg
Amts- und Landgericht Flensburg
Das Landgericht Flensburg ist für den Bereich des gesamten Landgerichtsbezirks in erster Instanz zuständig für schwerwiegendere Strafsachen und für Zivilsachen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten über 5.000,00 €. Außerdem für alle Urheberrechtsstreitsachen für die die Landgerichte Schleswig-Holsteins in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig sind.
In zweiter Instanz ist das Landgericht Flensburg als Rechtsmittelgericht (Berufungen, Beschwerden) gegen Entscheidungen der Amtsgerichte seines Bezirks zuständig. Weitere Einzelheiten zur Zuständigkeit des Landgerichts und der Amtsgerichte ergeben sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz und dem Landesrecht.
Bei dem Landgericht bestehen sieben Zivilkammern, zwei Kammern für Handelssachen, zwei Große Strafkammern, von denen eine Staatsschutzsachen für das gesamte Land Schleswig-Holstein zu bearbeiten hat und zwei Kleine Strafkammern, außerdem acht Zivilkammern für die Urheberrechtsanordnungsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG. Diese Verfahren nehmen am elektronischen Rechtsverkehr (siehe weiterführende Links) teil.
Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (PDF, 30 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
Beim Landgericht Flensburg sind - einschließlich Teilzeitkräften - rund 100 Mitarbeiter beschäftigt, darunter ca. 25 Richterinnen und Richter.
Hinzu kommen etwa 100 Rechtsreferendare, die vom Landgericht betreut werden und die bei den Gerichten, der Staatsanwaltschaft, den Rechtsanwälten und den Verwaltungsbehörden ausgebildet werden.
Außerdem sind dem Landgericht jährlich ca. 15 Beamtenanwärter und Auszubildende zur Ausbildung zugewiesen.
Die Richter sind zu zwei Dritteln in Zivil- und Handelssachen eingesetzt, zu einem Drittel in Straf- und Bußgeldsachen, im Übrigen in der Justizverwaltung, Ausbildung und sonstigen Spezialgebieten.
Darüber hinaus sind beim Landgericht auch zahlreiche ehrenamtliche Richter (Laienrichter) tätig, und zwar ca. 10 Handelsrichter (in Handelssachen) sowie ca. 100 Schöffen - 50 Haupt- und 50 Hilfsschöffen - (in Strafsachen).
Präsident des Landgerichts ist seit August 2002 Dr. Volker Willandsen, Vizepräsidentin ist seit Februar 2003 Frau Jutta Rosenthal.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung
Verkehrsanbindung
Die Justizbehörden (Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft) sind per Pkw über die A7, Abfahrt Flensburg/Glücksburg(3), weiter rechts ab Richtung Flensburg, dann Abfahrt Zentrum, der Beschilderung "Justizbehörden" folgend, zu erreichen. Es stehen allerdings nur wenige Parkplätze zur Verfügung. Kostenloses Parken ist auf dem Großparkplatz "Exe" möglich. Es ist dann noch ein Fußweg von ca. 10 Minuten einzuplanen.
So finden Sie zum Gericht
Die E-Mail-Adresse des Landgerichts Flensburg ist nur für Verwaltungsangelegenheiten des Landgerichts gültig.
Rechtsangelegenheiten können nicht per E-Mail eingereicht werden.