Ausbildung beim Landgericht Flensburg
Rechtsreferendare
Die Ausbildung der Rechtsreferendare des Landgerichts Flensburg wird überwiegend auch dort verwaltet. Übergeordnet ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig zuständig.
Das Landgericht ist somit Außenstelle des Oberlandesgerichts in Schleswig.
Anträge für die Fortsetzung der Ausbildung nach dem Hochschulstudium sind an das Oberlandesgericht in Schleswig zu richten. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/innen zum 01.02., 01.06. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu.
Der Referent für die Referendarausbildung bei dem Landgericht begleitet die Referendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in der ersten Ausbildungsstation den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten zu, wo sie dann in der Regel eine Einzelausbildung erhalten. Die Ausbildung erfolgt im Zivil- und Strafbereich. Parallel sind Pflichtveranstaltungen zu absolvieren, diese sind in Arbeitsgemeinschaften aufgeteilt. Den Referendaren werden außerdem beim Landgericht Flensburg freiwillige Klausurenkurse angeboten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Flensburg.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Oberlandesgericht in Schleswig oder unter www.olg-schleswig.de/referendare.
Justizfachangestellte/
Justizfachangestellter
Seit August 2001 gibt es in Schleswig-Holstein den nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten.
Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften war. Sie arbeiten überwiegend in Serviceeinheiten in allen Bereichen der Rechtspflege und Verwaltung und sind für einen reibungslosen Geschäftsgang und eine bürgernahe Justiz mitverantwortlich. Sie sind auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger und arbeiten unmittelbar mit Richtern und Rechtspflegern zusammen.
Das Landgericht ist für das Bewerbungsverfahren zuständig, Ausbildungsgericht ist das Amtsgericht Flensburg.
Bewerbungen für die Ausbildung beim Amtsgericht Flensburg richten Sie bitte an
Präsident des Landgerichts Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
Ihrer aussagefähigen Bewerbung mit einer kurzen Darstellung, warum Sie sich für diesen Beruf entschieden haben, sollte beigefügt werden:
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- ein Lichtbild,
- das Schulabschluss- bzw. Halbjahreszeugnis und
- ggf. Zeugnisse über weiter erworbene Qualifikationen
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/ Justizfachangestellter erhalten Sie unter www.landesregierung.schleswig-holstein.de/Berufe in der Justiz.
Schulpraktikum
Im Rahmen der Berufsorientierung können Schülerinnen und Schüler beim Landgericht Flensburg ein Praktikum absolvieren. Sie durchlaufen dabei die verschiedenen Abteilungen im Straf- und Zivilbereich. Sie können in den Serviceeinheiten einen Eindruck vom Beruf der/des Justzifachangestellten bekommen.
Die Verwaltungsgeschäftsstellen erteilen nähere Informationen (Telefon 0461 89 205).
Studentenpraktikum
Jurastudenten absolvieren für ihre praktische Studienzeit ihr Gerichtspraktikum im Landgerichtsbezirk Flensburg bei den Amtsgerichten Flensburg, Husum, Niebüll,und Schleswig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgeschäftsstelle des LandgerichtsFlensburg (Telefon 0461 89 205).
Beamtin/Beamter des Justizwachtmeisterdienstes
Beim Landgericht Kiel werden Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes ausgebildet. Zu den Aufgaben gehören Sicherheits- und Ordnungsdienste, Sitzungs- und Vorführungsdienste, die Vermittlung des Aktenverkehrs, Auskunfts- und Pförtnerdienste, der Postein- und Postausgang sowie Dienste der Justizverwaltung.
Das Landgericht Flensburg bildet nach Bedarf, nicht zu einem festen Zeitpunkt, aus. Regelmäßig sind die Bewerber vor Beginn der Ausbildung als Justizhelfer tätig.
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer:
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten erfüllt,
- zum Zeitpunkt der Ernennung mindestens 18, höchstens 32 Jahre - als Schwerbehinderter - 40 Jahre - alt ist,
- die Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen entsprechenden Bildungsstand nachweist,
- den körperlichen Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes gewachsen ist.
Bewerbungen für die Ausbildung beim Landgericht Flensburg richten Sie bitte an
Präsident des Landgerichts Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
Ihrer aussagefähigen Bewerbung sollte beigefügt werden:
- ein Lichtbild,
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- das letzte Schulzeugnis und
- ggf. Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung