Das Zentrale Mahngericht Schleswig informiert

Das gerichtliche Mahnverfahren wird unter anderem von vielen Unternehmen zur Unterstützung des Forderungseinzuges genutzt. Es soll ihnen als Gläubiger einer Geldforderung ermöglichen, auf eine einfache und schnelle Weise, einen zur Zwangvollstreckung geeigneten Titel zu erreichen.

Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").

Ausnahmen:

  1. Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden. Diese werden dort nicht automatisiert bearbeitet, so dass der bisherige Durchschreibesatz für Mahnanträge in der Arbeitsgerichtsbarkeit weiterhin genutzt werden muss.
  2. So genannte "Altverfahren" (Beantragung vor dem 01.11.2006) werden bei den jeweiligen Amtsgerichten weiter bearbeitet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Faltblatt "Das Mahnverfahren in Schleswig-Holstein" im rechten Kasten auf dieser Seite.

Wichtige Information

Seit dem 01.12.2008 gibt es die Verpflichtung der Antragstellung eines "Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids" in nur maschinell-lesbarer Form für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister. Weitere Informationen im rechten Kasten auf dieser Seite.

Antragsformen

Elektronischer Datenaustausch


Anlieferungsvarianten

Kennzifferanträge

Die Kennziffer enthält - einmal vergeben - sämtliche Daten des Antragstellers beziehungsweise Prozessbevollmächtigten. Sie ist für die AnlieferungsvariantenWEB-DFÜ zwingend notwendig


Kennzifferantrag für Prozessbevollmächtigte


Kennzifferantrag für Antragsteller


Hilfestellung und allgemeine Verfahrenshinweise

bei Anträgen:
Telefon: 04621 815-325

bei technische Fragen und Hinweise
Telefon: 04621 815-326 oder  -327

Weiteres Informationsmaterial zum Herunterladen finden Sie im Kasten auf der rechten Seite.

Weiterführende Links finden Sie im Kasten auf der rechten Seite.

Kontakt:

Amtsgericht Schleswig
- Zentrales Mahngericht -
Lolllfuß 78
24837 Schleswig

Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Weitere Informationen



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