Amtsgericht Niebüll

Amtsgericht NiebüllAmtsgericht Niebüll

Die E-Mail-Adresse rechts ist nur für Verwaltungsangelegenheiten gültig. Rechtsangelegenheiten können nicht per E-Mail eingereicht werden!

Das Amtsgericht Niebüll ist als eines der 25 Amtsgerichte Schleswig-Holsteins. Es ist zuständig für Zivil-, Familien-, Straf-, Grundbuch-, Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungsangelegenheiten. Dort werden u.a. vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000 €, Mietsachen sowie Straf- und Familiensachen verhandelt.

Darüber hinaus ist das Amtsgericht Niebüll als Insolvenzgericht im Landgerichtsbezirk Flensburg für den eigenen Bezirk zuständig. Hinweis: Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").

Nähere Informationen erhalten Sie beim Mahngericht Schleswig (siehe rechte Seite).

Ausnahme: Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden. Diese werden dort nicht automatisiert bearbeitet, so dass der bisherige Durchschreibesatz für Mahnanträge in der Arbeitsgerichtsbarkeit weiterhin genutzt werden muss.

Zeugeninformation in Zivil- und Strafverfahren

Zusatzinformationen

Kontakt

Weiterführende Links



Diese Seite: