Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten

Jedes Jahr kommen Menschen aus den verschiedensten Ländern in die Bundesrepublik Deutschland. Unter ihnen sind Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie im Rahmen bundesweiter humanitärer Aufnahmeaktionen aufgenommene Personen.

Schleswig-Holstein nimmt rund 3,3 % dieser nach Deutschland kommenden Menschen auf, denen das Landesamt befristet Unterkunft, Verpflegung und Unterstützung in vielen Lebensbereichen bietet.

1993 hatte das Landesamt für Ausländerangelegenheiten - seinerzeit mit Sitz in Itzehoe, jetzt in Neumünster - diese Aufgabe übernommen. Etwa 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten derzeit in dieser Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration. Am Sitz der Behörde in 24539 Neumünster, Haart 148, befinden sich auch Unterkunftsgebäude zur Unterbringung der oben bereits genannten Personengruppen.

Daneben bereitet das Landesamt Rückführungen bzw. Abschiebungen in eigener Zuständigkeit und in Amtshilfe für die schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden vor und führt diese durch. Diese Maßnahmen sind immer dann nötig, wenn Ausländerinnen und Ausländer ausreisepflichtig sind und nicht freiwillig Deutschland verlassen.

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