Landesamt für Denkmalpflege
Schleswig-Holstein
Kiel, Sartori & Berger-Speicher
Als zentrale Anlaufstellen für alle, die an Kulturdenkmälern Veränderungen vornehmen wollen, geben wir Ihnen gerne und umfasssend Informationen über denkmalrechtliche, baurechtliche, fachliche und finanzielle Fragen und teilen Ihnen mit, ob ein Gebäude als Kulturdenkmal ausgewiesen oder als solches in das Denkmalbuch eingetragen ist und was in solchen Fällen für ein Bauvorhaben oder eine Planungen berücksichtigt werden muss. Der fachliche Rat beinhaltet alle Fragen und Probleme bei der praktischen Durchführung eines Bauvorhabens - von der denkmalpflegerisch einwandfreien Herstellung eines Fensters bis zur denkmalgerechten Umplanung historischer Gebäude für zeitgemäße Nutzungen.
Das Landesamt für Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde ist für die Denkmale in Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck) in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig und verantwortlich, ausgenommen der Bereich der archäologischen Kulturdenkmale.
Es hat die systematische und flächendeckende Erfassung der Denkmale, ihre wissenschaftliche Erforschung, Dokumentation und kulturhistorische Bewertung durchzuführen sowie ihre Eintragung in das Denkmalbuch des Landes vorzunehmen (Denkmalschutz). Das Amt sorgt für den Erhalt der Kulturdenkmale, ist also für alle denkmalpflegerischen Maßnahmen einschließlich ihrer Dokumentation federführend verantwortlich (Denkmalpflege). Es leistet Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu Theorie, Methode und Technologie der praktischen Denkmalpflege und wirkt auf diesen Gebieten bei der Aus- und Weiterbildung mit.
Als qualifizierte Fachbehörde verfügt das Amt über eine Spezialbibliothek von etwa 13.000 Bänden, eine Plansammlung von beinahe 15.000 Plänen aus der Zeit um 1800 bis zu aktuellen Bauaufnahmen, eine umfangreiche Sammlung von nahezu 400.000 Fotos und über ein geschlossen erhaltenes Aktenarchiv ab 1893.
Als Obere Denkmalschutzbehörde ist das Landesamt für Denkmalpflege zugleich Fachaufsichtsbehörde über die Unteren Denkmalschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Grundlage für alles Handeln ist das Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein von 1958, zuletzt novelliert 1996. Dem Landesamt für Denkmalpflege sind auf der Grundlage dieses Gesetzes Aufgaben übertragen worden, die sich in den Arbeitsgebieten der Verwaltung und der einzelnen Fachreferate widerspiegeln.