Broschüren zu Ihrer Information
Das Landesamt für Denkmalpflege informiert ...
Landesamt für Denkmalpflege - Wir stellen uns vor
Die staatliche Denkmalpflege blickt auf eine über hundertjährige Tradition zurück. Bereits 1893 wurde der erste Provinzialkonservator berufen. Bereits 1958 erhielt Schleswig-Holstein ein Denkmalschutzgesetz. Heute ist das Landesamt in Kiel für die Pflege und den Schutz fast aller Denkmale in Schleswig-Holstein zuständig. Unter anderem erfassen und erforschen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Denkmale im nördlichsten Bundesland und bewerten sie aus kulturhistorischer Sicht. Dieses Faltblatt stellt die Geschichte, die Aufgaben und die Organisation der Oberen Denkmalschutzbehörde vor.
Informationen zur Denkmalpflege
Was ist ein Kulturdenkmal? Was ist eine Kulturlandschaft? Wie pflegt man ein Kulturdenkmal? Was bedeutet Denkmalschutz? Diesen und anderen Fragen rund um die Denkmalpflege in Schleswig-Holstein nimmt sich die vorliegende Broschüre an.
Hier finden Sie auch Ansprechpartner für weitere Informationen zum Thema. Zudem zeigt die Broschüre Möglichkeiten auf, über welche Institutionen man sich für den Denkmalschutz im nördlichsten Bundesland einsetzen kann.
Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein und Durchführungsvorschriften
Die staatliche Denkmalpflege in Schleswig-Holstein blickt auf eine über hundertjährige Tradition zurück. Die Pflege und der Schutz aller Denkmale in Schleswig-Holstein ist im "Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale" von 1996 und durch die "Durchführungsvorschriften zum Denkmalschutz" von 2002 geregelt. Die Wortlaute finden Sie in dieser Broschüre.
Gartendenkmalpflege in Schleswig-Holstein
Die Geschichte und Kultur Schleswig-Holsteins lässt sich nicht nur in Kirchen oder Schlössern erleben. Auch die historischen Gärten und Parks spiegeln verschiedene Epochen wider. Das vorliegende Faltblatt informiert über den Schutz und die Pflege der Gartendenkmäler im nördlichsten Bundesland und hält Tipps für deren Eigentümerinnen und Eigentümer bereit.
Weitere Information erhalten Sie auch über unsere Faltblätter zu einzelnen Denkmälern.