Im Namen des Volkes!


Mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, werden im Landesamt für Denkmalpflege seit langem spezifische Urteile aus allen deutschen Bundesländern gesammelt. In der Übersicht werden beispielhaft einige Urteile vorgestellt.


So unerfreulich ein Rechtsstreit für den einzelnen Denkmaleigentümer als letzter Versuch ist, sein vermeintliches Recht den Denkmalschutzbehörden gegenüber durchzusetzen, so notwendig ist die Rechtsprechung für den Verwaltungsalltag. Eine Überprüfung der Unterschutzstellungspraxis und der Qualität von Kompromissen im Abwägungsprozess bei geplanten Veränderungen ist in unserer Rechtsordnung letztlich nur vor den Verwaltungsgerichten möglich. Mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, werden im Landesamt für Denkmalpflege seit langem spezifische Urteile aus deutschen Landen gesammelt und seit einigen Jahren mittels EDV ausgewertet.

Es ist der Versuch unternommen worden, aus den oft umfangreichen und nicht leicht verständlichen Urteilsbegründungen wichtige Leitsätze für die denkmalpflegerische Praxis in knapper Form herauszufiltern. Mittels freier Textrecherche z.B. zum Begriff "Fenstersprosse", "Zumutbarkeit" oder "Ausstrahlung", eventuell durch weitere Kriterien eingegrenzt (nach 1990, nur Verwaltungsgericht Schleswig, nur Oberverwaltungsgerichte), entsprechende Daten gesucht werden. Je nach Lage des Falles helfen schon die Leitsätze weiter oder es wird notwendig, sich eingehender mit dem Urteil zu beschäftigen. Dieser Fundus steht natürlich allen Interessierten im Denkmalamt zur Verfügung.

Zur Datei ist nicht barrierefrei Urteilsammlung (PDF, 278 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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