Zuständige kirchliche Baubehörde
Die Baubehörden der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche sind zuständig für die Denkmalpflege in ihrem Bereich
Nach dem Staatskirchenvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der evangelischen Kirche ist das Baudezernet der Nordelbischen Evangelisch-lutherischen Kirche (NEK) für die Pflege und den Erhalt ihrer Bau- und Kunstdenkmäler - also in der Regel für die Kirchen und ihre Ausstattung und die Pastorate - selbst zuständig. Lediglich der Denkmalschutz wird von den Landesbehörden verfügt. Mit den Landesämtern (bzw. den Denkmalschutzämtern in Lübeck) muss aber in allen Fragen der Denkmalpflege das "Benehmen" hergestellt werden. In der Praxis hat dies eine enge Zusammenarbeit und Absprache zur Folge.
Kirche in Altenkrempe
Für die evangelischen Kirchengemeinden und andere kirchliche Träger bedeutet dies, dass alle geplanten Maßnahmen rechtzeitig den kirchlichen Bauämtern mitgeteilt werden und Anträge auf kirchenaufsichtliche Genehmigungen gestellt werden müssen. Das evangelische Kirchenamt setzt sich dann in Fragen der Denkmalpflege mit den staatlichen Denkmalschutzbehörden in Verbindung. Im Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl vom 12. Juni 2009, in Kraft seit dem 29. Juni 2009, ist geregelt, dass auch die Katholische Kirche ihre besondere Aufmerksamkeit der Erahltung und Pflege kirchlicher Denkmale widmet und "... Verädnugen, Vernichtungen und Veräußerungen nur im Benehmen mit den Stellen der staatlichen Denkmalpflege ..." vornimmt.
Hinweis: Für alle übrigen Religionsgemeinschaften sind die Unteren Denkmalschutzbehörden erste Ansprechpartner.
Nordelbische Evangelisch-lutherische Kirche (NEK)
Nordelbisches Kirchenamt
- Dezernat für Bauwesen -
Dänische Straße 21-35
24103 Kiel
Tel. 0431 9797-5
Fax 0431 9797-749
E-Mail zum kirchlichen Bauamt
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Erzbistum Hamburg
Generalvikariat Hamburg
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