Grün- und Gehölzpflege sowie Baumkontrollen dienen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

Die Grün- und Gehölzpflege im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung ist überall dort notwendig, wo durch unkontrolliertes Wachstum von Gehölzflächen oder Bäumen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.

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Artenschutz

Bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch Straßenbau- oder andere Infrastrukturvorhaben sind auch die Belange des Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz zu berücksichtigen. Der LBV-SH hat hierzu zwei Arbeitshilfen herausgegeben: Im Leitfaden zur "Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung" wird die Anwendung des Artenschutzes bei Eingriffsvorhaben beschrieben.
Die Arbeitshilfe "Fledermäuse und Straßenbau" beinhaltet Methoden zur Erfassung von Fledermäusen und zur Bewertung von artenschutzrechtlichen Konflikten bei Straßenbauvorhaben.

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Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft

Der Gesetzgeber verpflichtet denjenigen, der in Natur und Landschaft eingreift, entsprechenden Ausgleich zu schaffen. (§ 8 und folgende Paragraphen Landesnaturschutzgesetz) Dies geschieht durch die Aufwertung von Flächen, die für die Natur bisher weniger interessant sind.

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Von der Eichel zum Straßenbaum. Straßenpflege am praktischen Beispiel.

Bäume an den Straßen sind schön anzusehen, doch um verkehssicher wachsen zu können, muss von Anfang an Hand angelegt werden. Wir haben den Weg von der kleinen Eichel hin zu dem großen Straßenbaum einmal in einer Fotostrecke dokumentiert.

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Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben "Holsteiner Lebensraumkorridore ...für Haselmaus, Hirsch & Co."


Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (sog. E+E-Vorhaben) sollen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen. Von besonderer Bedeutung sind Modellprojekte, die Forschungsergebnisse in die Praxis umsetzen und dabei Schutz- und Nutzaspekte zusammenführen.
Bei der in Schleswig-Holstein geförderten Vorstudie zum geplanten Vorhaben ist der zwischen Bornhöved und Negernbötel verlaufende Streckenabschnitt der A21 Bestandteil dieses Lebensraumes. Dem LBV-SH als Kooperationspartner ist an einer Mitwirkung zur nachhaltigen Verbesserung und Stärkung des Lebensraumes gelegen.

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Sicherer Wildwechsel?

Neun Partner starten Langzeitstudie zum Wildunfallgeschehen.
In der auf 5 Jahre angelegten Studie sollen die Ursachen von Wildunfällen genauer erforscht und die Wirksamkeit der heutigen Präventionsmaßnahmen, z.B. Reflektoren und Duftzäune überprüft und ggf. neue Maßnahme entwickelt werden.

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