Landesamt für soziale Dienste

Herzlich willkommen

Im Mittelpunkt der vielfältigen Aufgaben des LAsD steht die Hilfe und Betreuung für geschädigte und behinderte Menschen, deren Angehörige und Hinterbliebene sowie die Unterstützung junger Familien. Nachfolgend möchte sich das LAsD mit seinen Aufgaben, die eine Vielzahl von Mitbürgerinnen und Mitbürgern unmittelbar berühren, etwas näher vorstellen. mehr lesen


Menschen mit Behinderung

Wir stellen bei behinderten Menschen ihre gesundheitlichen Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht fest.Die Ursache spielt dabei keine Rolle. Entsprechend Auswirkung und Umfang wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Ab einem GdB von mindestens 20 erteilen wir einen Feststellungsbescheid. Bei einem GdB zwischen 50 und 100 spricht man von einer Schwerbehinderung und man kann einen Ausweis erhalten.
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Kinder und Eltern

Familien mit kleinen Kindern bekommen durch das Landesamt für soziale Dienste in unterschiedlicher Weise Hilfe. Sie können von uns ein "Elterngeld" erhalten und wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder.
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Soziale Entschädigung

Im Vordergrund dieses Aufgabenbereiches stehen auch heute noch die Leistungen an die Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern) nach dem Bundesversorgungsgesetz. Darüber hinaus erbringen wir Leistungen auch für geschädigte Personen aufgrund von Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.
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Zusatzinformationen

Kontakt

Örtliche Zuständigkeitsbereiche des Landesamtes für soziale Dienste



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