Kinder und Eltern
Elterngeld
Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein führt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in seinem Einzugsbereich durch. Für Kinder, die ab 01.01.2007 geboren sind, wird in der Regel für die ersten zwölf Lebensmonate Elterngeld gezahlt.
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Änderungen beim Elterngeld
zum 1. Januar 2011
Zum 1. Januar 2011 treten einige Änderungen des Elterngeldes in Kraft, über die wir Sie informieren möchten. Die Grundstruktur des Elterngeldes bleibt erhalten. Und: Für die große Mehrheit der Elterngeldberechtigten ändert sich nichts. Dennoch: Bitte lesen Sie unsere Informationen dazu aufmerksam und prüfen Sie, ob die Neuregelungen Sie betreffen und Sie deswegen Ihrer Elterngeldstelle bis zum 21. Januar 2011 eine Mitteilung machen müssen!
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Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
Ein wichtiges Ziel des Kinderschutzgesetzes ist, dass möglichst alle Kinder im Alter bis zu sechs Lebensjahren regelmäßig an den für eine gesunde Entwicklung sehr wichtigen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen.
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