Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein
Trinkwasser ist eines der wichtigsten Lebensmittel. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familien, Jugend und Senioren (
MSGF) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für soziale Dienste (
LAsD) und den Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte befasst sich mit der Gesundheitsvorsorge durch Überwachung und Sicherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein.
Die Aufgaben im Bereich Trinkwasser umfassen
- für das Ministerium Grundsatzaufgaben der Umsetzung der Trinkwasserverordnung in Schleswig-Holstein.
- für das Landesamt die Mitwirkung am Vollzug der Trinkwasserverordnung in Schleswig-Holstein. Das beinhaltet unter anderem die Führung der zentralen Trinkwasserdatenbank, die Vorbereitung der Zulassung von Trinkwasseruntersuchungsstellen und die Erstellung von Berichten an die Europäische Kommission.
- die Erstellung von Informationen zu aktuellen Themen in diesem Bereich. Faltblätter, Broschüren und Berichte von Untersuchungen werden bereitgestellt und können heruntergeladen beziehungsweise auch bestellt werden.
Trinkwasserschlauchleitungen
Schlauchleitungen für die Trinkwasserversorgung werden in Zusammenhang mit den Vorgaben der Trinkwasserverordnung wie Hausinstallationen behandelt. Sie werden in vielen Bereichen eingesetzt und dienen nicht nur der Versorgung von mobilen Verkaufseinrichtungen wie Imbiss- und Getränkebuden, sondern auch beispielsweise der Versorgung von Fahrgastschiffen in Häfen und an Liegeplätzen und von Dauercampern auf Campingplätzen. Die Verantwortung für einen einwandfreien Zustand und für einen störungsfreien Betrieb der Trinkwasserschlauchleitungen liegt bei der Betreiberin und beim Betreiber. Eine falsche Wahl des Schlauchmaterials, aber auch die fehlerhafte Handhabung von Trinkwasserschlauchleitungen bei der Installation und beim Betrieb erhöht die Gefahr einer Verkeimung oder anderweitigen Belastung des Trinkwassers.
Hausinstallationen für Trinkwasser
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Damit die Trinkwasserqualität vom Wasserwerk bis zur letzten Entnahmestelle beim Verbraucher erhalten bleibt, sind wichtige Punkte zu berücksichtigen. Einzelheiten sind einer Information zu entnehmen, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) erstellt wurde.
Blei im Trinkwasser
Es sind immer noch in Altbauten Bleileitungen für die Trinkwasserleitung zu finden, vor allem in Gebäuden, die vor 1970 erstellt wurden.
Das lgash hat Ende des Jahres 2004 gemeinsam mit den kommunalen Gesundheitsbehörden und dem Medizinaluntersuchungsamt am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für 1.000 Haushalte kostenlose Untersuchungen von Trinkwasserproben auf Blei angeboten. Insgesamt 684 Haushalte nahmen das Angebot wahr. Es zeigte sich, dass vor allem nach längerer Stagnation über vier Stunden hinaus das Wasser im ersten Liter stärker mit Blei angereichert war. Danach wurde die Kontamination auf Grund der Fließgeschwindigkeit des Leitungswassers deutlich geringer. Daher wird übergangsweise empfohlen, die ersten ein bis zwei Liter nicht für Trinkwasserzwecke zu verwenden, nachdem das Wasser für längere Zeit in der Hausinstallation stagnierte, sondern ablaufen zu lassen oder für andere Zwecke, wie zum Gießen von Pflanzen, zu verwenden.
Langfristig sollte ein Austausch der Leitungen erfolgen. Eine Zusammenfassung der Studie ist auf Anfrage beim Landesamt erhältlich und steht zum Herunterladen zur Verfügung.
Über das Erkennen und Sanieren von Bleileitungen informiert ein weiteres Faltblatt.
Kupfer im Trinkwasser
Als Material für Hausinstallationen, also für Leitungssysteme nach der Wasseruhr, findet Kupfer eine große Verbreitung. Es ist seit längerem bekannt, dass die Trinkwasserqualität durch Stagnationsvorgänge in Leitungen oder Geräten der Hausinstallation negativ beeinflusst werden kann. Zu nennen sind mikrobiologische (zum Beispiel Bakterienwachstum), physikalische (zum Beispiel Erwärmung) oder chemische (zum Beispiel Abgabe von Werkstoffbestandteilen) Veränderungen bei längerem Stillstand des Trinkwassers in der Hausinstallation. Im Rahmen der hier beschriebenen Untersuchungen wurde ausschließlich der Parameter Kupfer in einigen Gebieten Schleswig-Holsteins erfasst. Hintergrund ist, dass es zu erhöhten Kupferkonzentrationen im Trinkwasser kommen kann, wenn Kupferrohre bei korrosiven Trinkwässern eingesetzt werden. Durch Korrosionsvorgänge in der Hausinstallation kann die Trinkwasserqualität jedoch negativ beeinflusst werden. Ein Frage- und Antwortkatalog und ein Informationsblatt geben wichtige Hinweise bezüglich Trinkwasserleitungen aus Kupfer, über die gesundheitliche Bedeutung von Kupfer im Trinkwasser und Handlungsempfehlungen bei der Verwendung von Trinkwasser mit erhöhten Kupferwerten.
Das Grundwasser, aus dem in Schleswig-Holstein Trinkwasser gewonnen wird, ist in der Regel kupferarm. Säuglinge jedoch können auf erhöhte Gehalte von Kupfer im Trinkwasser mit Blausucht und anderen Krankheitsanzeichen reagieren. Deshalb sollten Kupfergehalte im Trinkwasser bekannt sein.
Das Faltblatt Verwendung von Trinkwasser für Säuglinge steht in der Download-Box zur Verfügung.
Uran im Trinkwasser
Uran ist ein auf der Erde weit verbreitetes, radioaktives Schwermetall. In unterschiedlichen Konzentrationen kommt es in verschiedenen Gesteinen und Mineralien, im Wasser, Boden und der Luft in natürlicher Weise vor.
Uran ist für den Menschen nicht lebenswichtig. Bei anhaltender Aufnahme höherer Urankonzentrationen kann es durch die chemische Giftigkeit der Substanz zu Nierenschäden kommen.
Da sich Uran auf Grund der weiten Verbreitung auch im Trinkwasser nachweisen lässt, hat das Landesamt für soziale Dienste aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zwischen Ende 2006 und Mitte 2007 ein landesweites, flächendeckendes Untersuchungsprogramm durchgeführt und das Trinkwasser von 375 Wasserversorgungsanlagen in Schleswig-Holstein untersucht. Die Trinkwasserverordnung enthält bislang keinen Grenzwert für den Parameter Uran. Die duldbare Höchstkonzentration für Uran im Trinkwasser wird vom Umweltbundesamt auf Grund der chemischen Toxizität mit 10 Mikrogramm je Liter (µg/l) angegeben (gesundheitlicher Leitwert).
Die in Schleswig-Holstein im Rahmen des Untersuchungsprogramms gemessenen Werte liegen alle unter dem derzeitigen Leitwert von 10 µg/l, im Landesdurchschnitt bei 0,2 µg/l.
Den Bericht des Landesamtes über die Untersuchungsergebnisse finden Sie in der Box "Zum Herunterladen" auf der rechten Seite.
Verbesserter Gesundheits- und Verbraucherschutz durch neue Trinkwasserverordnung
Am 1. Januar 2003 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Mit ihr wurde die novellierte Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt.
Die Verordnung enthält unter anderem die Neuregelung, dass Betreiberinnen und Betreiber von Brauch-, Dachablauf- beziehungsweise Regenwassernutzungsanlagen diese zukünftig bei Inbetriebnahme ihrer für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörde (Kreise beziehungsweise kreisfreie Städte) anzuzeigen haben. Die Anzeigepflicht gilt auch für bereits betriebene Anlagen oder die Außerbetriebnahme. Ein Meldeformular "Anzeige nach § 13 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) Nutzung einer Brauchwassernutzungsanlage" steht zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Wasserversorgungsunternehmen sowie die Betreiberinnen und Betreiber von Eigenversorgungsanlagen oder so genannten Hausbrunnen sind verpflichtet, Untersuchungen des Trinkwassers in dem von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Umfang und der vorgegebenen Häufigkeit vorzunehmen beziehungsweise von einer Trinkwasseruntersuchungsstelle vornehmen zu lassen. Die Trinkwasseruntersuchungen bestehen aus pflichtigen Eigenuntersuchungen und den amtlichen Untersuchungen durch die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte.
Eine Liste der in Schleswig-Holstein ansässigen Trinkwasseruntersuchungsstellen für die Eigenuntersuchungen gemäß § 14 Trinkwasserverordnung und der bestellten Stellen für die amtlichen Trinkwasseruntersuchungen (§§ 18, 19 Trinkwasserverordnung) kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Diese Liste wird ebenfalls im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Die von den anderen Bundesländern in deren Listen bekannt gemachten Labore sind in Schleswig-Holstein für Untersuchungen im Sinne des § 14 Trinkwasserverordnung zugelassen (Aufstellung mit Links und Telefonnummern zu den Listen). In der novellierten Trinkwasserverordnung wurden einzelne Grenzwerte geändert oder neu aufgenommen. Die wichtigste Änderung ist die schrittweise Herabsetzung des Grenzwertes für Blei im Trinkwasser von 0,040 Milligramm pro Liter (mg/l) auf 0,025 mg/l ab dem 1. Dezember 2003 und auf 0,010 mg/l ab dem 1. Dezember 2013.