Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein

Gesundheitsberufe haben eine hohe gesundheits- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung.

Die Berufe im Gesundheitswesen umfassen die akademischen Heilberufe, die Gesundheitsfachberufe, die dualen Berufe im Gesundheitswesen und sonstige Gesundheitsberufe. Eine Übersicht über die Berufe ist unten aufgeführt.

Die Adressen der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege finden Sie im Verzeichnis der berufsbildenden Schulen auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Nord, siehe Box "Weiterführende Links" unten auf der rechten Seite.

Die Ausbildung und die Zulassung zum Beruf beziehungsweise das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung ist für die meisten Berufe bundesrechtlich geregelt.

Im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren (MSGF) werden die Grundsatzangelegenheiten insbesondere für die akademischen Heilberufe und die Gesundheitsfachberufe (zum Beispiel Mitwirkung an der Gesetzgebung) wahrgenommen.

Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD), Abteilung 3 Gesundheitsschutz, ist allein oder teilweise zuständig für

  • die Organisation und Durchführung der staatlich geregelten Prüfungen
  • die Anrechnung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Studiengänge
  • Erteilung, Rücknahme und Widerruf von Approbationen und Berufserlaubnissen im Bereich der akademischen Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe .

Die Melde- und Prüfungstermine für die ärztlichen und pharmazeutischen in Schleswig-Holstein sind den jeweiligen Merkblättern zum Herunterladen zu entnehmen, diese werden demnächst aktualisiert.

Die Angehörigen der akademischen Heilberufe sind kraft Gesetzes Mitglieder der Heilberufekammern (Ärztekammer, Zahnärztekammer, Apothekerkammer, Psychotherapeutenkammer).



Diese Seite: