Baugenehmigungen Kreis Ostholstein
Baugenehmigungsunterlagen aus dem Kreis Ostholstein
Kreisgeschichte
Der heutige Kreis Ostholstein ist 1970 aus der Zusammenlegung der Kreise Oldenburg und Eutin entstanden, wobei der Kreis Eutin erst 1937 aus dem Landesteil Lübeck hervorgegangen war. Die historische Überlieferungslage der Bauunterlagen sieht danach folgendermaßen aus:
Kreis Oldenburg (1867-1970)
Baugenehmigungen liegen nur aus den Jahren 1869 bis 1886 im Landesarchiv vor. Sie enthalten keine Bauzeichnungen. Die späteren Unterlagen aus dem ehemaligen Kreisbauamt Oldenburg wurden bei der Kreiszusammenlegung 1970 vernichtet.
Kreis Eutin (1937-1970)
Der Kreis Eutin entstand im Jahre 1937 durch die Eingliederung des bis dahin oldenburgischen "Landesteils Lübeck" in die preußische Provinz Schleswig-Holstein. Es sind keine Baugenehmigungsakten des Kreises Eutin an das Landesarchiv abgegeben worden. Bauunterlagen ab ca. 1950 liegen beim Kreisbauamt Eutin.
Einzelne Städte und Gemeinden
Sämtliche Baugenehmigungen aus der Stadt Eutin liegen im Stadtbauamt.
Baugenehmigungen der Stadt Bad Schwartau ab dem 1. Mai 1904 liegen beim Stadtbauamt, Baugenehmigungen der Gemeinde Stockelsdorf ab dem 1. September 1905 bei der Gemeindeverwaltung. Bis zu diesen Zeitpunkten war für beide Orte die Bauabteilung der Regierung Eutin zuständig (siehe unten).
Die Gemeinden Curau (lübeckischer Anteil), Dissau, Krumbeck und Malkendorf fielen bis 1937 in die Zuständigkeit der Stadt Lübeck. Ihre Bauakten sind dort beim Luftangriff 1942 vernichtet worden.
Für die bis 1867 zum Amt Ahrensbök gehörigen Orte liegt im Archivbestand nur eine umfangreiche Akte mit Bauerlaubnissen für die Jahre 1855-1867 vor, die jedoch keine Bauzeichnungen oder Baubeschreibungen enthält. Sie trägt die Signatur Abt. 108 Nr. 759.
Fürstentum bzw. Landesteil Lübeck (bis 1937)
Der unter der oldenburgischen Regierung Eutin entstandene Bauaktenbestand liegt im Landesarchiv. Er besteht aus mehreren Schichten:
Die von ca. 1700 bis 1868 erteilten Baugenehmigungen sind ortsweise verzeichnet. Vereinzelt sind darunter auch spätere Baugenehmigungen, zumeist über umfassendere Vorhaben, zu finden. Bauzeichnungen sind in diesen Akten in der Regel nicht enthalten.
Nachforschungen bis 1868: Im Findbuch des Archivbestandes Abt. 260 sieht man die Gruppe "Baupolizei" unter dem gewünschten Ort nach dem Namen des Antragstellers durch.
In den Jahren 1869-1879 wurden Baugenehmigungen nicht von der Regierung Eutin, sondern von den nachgeordneten Ämtern Eutin und Schwartau erteilt. Diese Akten sind nicht erhalten.
Seit 1879 wurden die Baugenehmigungsakten wieder von der Regierung Eutin geführt, aber nach einem neuen System: Die Anträge wurden für den gesamten Einzugsbereich jahrgangsweise nach Eingang durchnummeriert. Die Akten enthalten seit dieser Zeit in den meisten Fällen Pläne, Risse oder Zeichnungen.
Nachforschungen 1879 bis 1886: Alle Baugenehmigungsakten des mutmaßlichen oder bekannten Genehmigungsjahres müssen auf den Namen des Antragstellers hin durchgesehen werden.
Ab 1887 wurden zu den Bauakten für die einzelnen Jahrgänge Register angelegt. Diese listen in zeitlicher Reihenfolge der Bauanträge die Namen der Antragsteller mit deren Wohnorten, Bauorten und Bauobjekten auf.
Nachforschungen 1887-1936: Zunächst sind die Bauantragsregister der gewünschten Jahrgänge auf den Namen des Antragstellers hin durchzusehen. Wenn man den richtigen Eintrag gefunden hat, ist gleichzeitig die Nummer des Bauantrags ermittelt. Im Findbuch der Abt. 260 kann man dann unter dem Baujahr und mit dieser Nummer die heutige Signatur der gewünschten Bauakte finden.
Die Baugenehmigungsakten der Regierung Eutin sind nicht ganz vollständig, weil bei späteren Bauanträgen manchmal frühere Akten entnommen wurden und den neuen Anträgen zugefügt worden sind. Deshalb ist es sinnvoll, möglichst alle Daten über Bau und Umbau von Gebäuden in Erfahrung zu bringen.
Für die Suche nach einer bestimmten Bauakte müssen jedoch immer der Bauort, das Jahr der (mutmaßlichen) Baugenehmigung und der Name des Antragstellers (meistens der damalige Grundstückseigentümer; sein Name kann auf dem Grundbuchamt erfragt werden) bekannt sein!
Durchführung der Nachforschungen
Am besten führen Sie die Nachforschungen selber im Lesesaal des Landesarchivs durch. Er ist montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Sie können aber auch das Landesarchiv mit der Recherche und eventuellen Kopierwünschen beauftragen. Dazu teilen Sie uns schriftlich unbedingt die im vorigen Absatz genannten Angaben sowie Ihre vollständige Postanschrift mit. Für die Bearbeitung berechnen wir ein Entgelt von € 25,- je angefangene halbe Stunde. Die Preise für analoge oder digitale Kopien entnehmen Sie bitte Punkt 7 unserer Entgeltordnung.
Veronika Eisermann
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