Aufgaben
Das Landesarchiv Schleswig-Holstein ist eine Landesoberbehörde, die dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei zugeordnet ist. Als einziges Staatsarchiv des nördlichsten Bundeslandes ist es für die Überlieferung des Landtags, der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung und -justiz zuständig. Seinen Sitz hat es im Prinzenpalais in Schleswig.
Zu den Aufgaben des Landesarchivs (Landesarchivgesetz § 4) zählen vor allem:
- Die archivwürdigen Unterlagen der Verwaltungen, Behörden und Gerichte im Land Schleswig-Holstein sowie ihrer Funktions- und Rechtsvorgänger übernimmt, sichert und verwahrt es und macht sie für Zwecke der Forschung und Bildung, der Verwaltung und Rechtssicherung benutzbar.
- Archivwürdiges Schriftgut nichtstaatlicher Herkunft (wie Nachlässe, Guts-, Familien-, Vereinsarchive) kann es gleichfalls archivieren.
- Es erteilt Auskünfte, erbringt aus seinen Quellenbeständen Dienstleistungen für die wissenschaftliche und heimatkundliche Forschung, berät in allen Benutzungsfragen und unterstützt Verwaltungs- und Bildungsinstitutionen.
- Durch Publikationen, Ausstellungen zu historischen Themen und Vortragsveranstaltungen fördert es die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein und seiner Einrichtungen.
- Das Landesarchiv nimmt zentrale Aufgaben im schleswig-holsteinischen Archivwesen wahr und trägt zur Qualifizierung ehren-, neben- und hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Archiven des Landes bei.
- Das Landesarchiv fungiert als "
Gedächtnis des Landes
". Seine Quellenbestände gewährleisten die Transparenz des Verwaltungs- und Rechtshandelns, die Sicherung von Rechtsgrundlagen für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger sowie die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Landeskunde. - Als Landesfilmarchiv sichert es dokumentarische Filmaufnahmen aus Schleswig-Holstein und stellt sie für Dritte bereit.
- Das Landesarchiv führt die kommunale Wappenrolle des Landes Schleswig-Holstein.
Landesarchivgesetz
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