Die Erhaltung unseres kulturellen Erbes ist eine Pflicht, die alle Beteiligten zu einem umsichtigen und nachhaltig ausgerichteten Ziel führen muss. Die Landesregierung stellt ab 2011 erstmals Fördermittel für den Erhalt schriftlichen Kulturgutes zur Verfügung.
Anträge können bis zum 30. Juni 2011 an das Ministerium für Bildung und Kultur gestellt werden. Das Antragsformular steht hier als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.