Das UNESCO Welterbe
Insgesamt umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes 851 Denkmäler in 140 Ländern. Schleswig-Holstein ist mit der Lübecker Altstadt vertreten.
Den Anstoß zur Schaffung der "UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für die Nachwelt zu retten. Doch es dauerte noch bis 1972, bis die Konvention in Stockholm verabschiedet wurde. Sie trat 1975 in Kraft und wurde seither von 184 Staaten unterzeichnet. Diese verpflichten sich, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten. Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu, um diese Aufgaben zu erfüllen.
Über die Aufnahmeanträge der Staaten für neue Denkmäler entscheidet das World Heritage Committee. Das erste deutsche Bauwerk, das Weltkulturerbe wurde, war der Kaiserdom zu Aachen. Er wurde auf der ersten Sitzung des Komitees im Jahre 1978 aufgenommen und gehört somit auch weltweit zu den ersten Denkmälern der Liste.
Bei den Sitzungen des Komitees wird auch über den Zustand bereits aufgenommener Denkmäler beraten. Bisher wurde in den meisten Konfliktfällen eine für die UNESCO akzeptable Lösung herbeigeführt. Das Prädikat "Welterbe" hat neben seiner eigentlichen Kultur und Natur bewahrenden Funktion auch eine Tourismus fördernde Wirkung.
UNESCO Welterbe (Medieninformation der Staatskanzlei vom 4. Februar 2008)
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