Fachplan Küstenschutz Sylt
Aktuelles
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Der Fachplan Küstenschutz Sylt stellt den Küstenschutz für die gesamte Insel dar. Die Küsten Sylts befinden sich grundsätzlich im Abtrag. Die Kliff- und Dünenküste an der Westküste ist davon am stärksten betroffen. Mit der Durchführung von Maßnahmen zur Küstensicherung wurde Ende des 19. Jahrhunderts begonnen. An der Wattseite sind zudem verschiedene Deiche vorhanden.
Einleitung
Im Generalplan Küstenschutz wird auf die Erstellung von Fachplänen für den Küstenschutz an sandigen Küsten hingewiesen. Die Aufstellung eines Fachplanes Küstenschutz Sylt erfolgt mit dem Ziel, eine Gesamtkonzeption für die zukünftigen Küstenschutzmaßnahmen auf der Insel Sylt zu liefern.
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Grundlagen
Sowohl zur Beschreibung der bislang durchgeführten Küstenschutzmaßnahmen als auch zur Planung möglicher zukünftiger Küstenschutzmaßnahmen ist die Kenntnis einer Vielzahl unterschiedlicher Einflussgrößen notwendig. Dabei sind neben der Beschreibung der physikalischen Belastungsgrößen (Meteorologie, Hydrologie, Sedimentologie, Morphologie) auch weitere zu Grunde zu legenden Rahmenbedingungen darzustellen.
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Bisheriger Küstenschutz
Erste Maßnahmen zur Eindämmung des Sandfluges fanden im 17. Jahrhundert statt. Buhnen wurden im 19. und 20. Jahrhundert errichtet. Die heute bestehenden Deiche und Deckwerke wurden im 20. Jahrhundert gebaut. Die erste Sandaufspülung auf Sylt fand 1971/72 vor Westerland statt.
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Gesamtkonzept
Um die Insel Sylt auf die Herausforderungen des Küstenschutzes für die nächsten Jahre vorzubereiten, werden in einem Gesamtkonzept die erforderlichen bzw. geeignet erscheinenden Küstenschutzmaßnahmen benannt. Die Zusammenstellung ist anzupassen, sobald neuere Erkenntnisse vorliegen.
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Zusammenfassung
Der Fachplan Küstenschutz Sylt enthält eine Beschreibung der bisher durchgeführten Küstenschutzmaßnahmen und gibt einen Überblick der im Planungszeitraum 2011-2020 als sinnvoll angesehenen Maßnahmen. Die hydrologischen, morphologischen und gesetzlichen Randbedingungen werden dargestellt. Der Fachplan ersetzt keine Genehmingung und Finanzierung von Einzelmaßnahmen. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, ist der Fachplan fortzuschreiben.
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