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Aufbau und Zuständigkeiten der Gerichte
Das Gerichtswesen in der Bundesrepublik Deutschland ist in mehrere Zweige gegliedert. Neben der "Verfassungsgerichtsbarkeit" sind das die "ordentliche Gerichtsbarkeit" und die "Fachgerichtsbarkeit".
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Adressen
Landesverfassungsgericht, Oberlandesgericht, Land-, Amtsgerichte, Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichte und Insolvenzgerichte.
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© LG Flensburg
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Ordentliche Gerichte sind die Amtsgerichte, die Landgerichte, das Oberlandesgericht sowie in letzter Instanz der Bundesgerichtshof.
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Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Arbeitsgerichte sind ausschließlich zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis.
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OLG
Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der sozialen Sicherheit zuständig.
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Finanzgerichtsbarkeit
Das Finanzgericht entscheidet in erster Linie über die Rechtmäßigkeit von Steuer-, und Kindergeldbescheiden.
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Verwaltungsgerichtsbarkeit
Vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht können öffentlich-rechtliche Streitigkeiten ausgetragen werden.
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