Aufbau und Zuständigkeiten der Gerichte

Das Gerichtswesen in der Bundesrepublik Deutschland ist in mehrere Zweige gegliedert. Neben der "Verfassungsgerichtsbarkeit" sind das die "ordentliche Gerichtsbarkeit" und die "Fachgerichtsbarkeit".

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Adressen

Landesverfassungsgericht, Oberlandesgericht, Land-, Amtsgerichte, Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichte und Insolvenzgerichte.

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Landesverfassungsgericht

Dieses Gericht entscheidet unter anderem in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Staatsorganen.

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Ordentliche Gerichtsbarkeit

Ordentliche Gerichte sind die Amtsgerichte, die Landgerichte, das Oberlandesgericht sowie in letzter Instanz der Bundesgerichtshof.

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Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichte sind ausschließlich zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis.

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Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der sozialen Sicherheit zuständig.

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Finanzgerichtsbarkeit

Das Finanzgericht entscheidet in erster Linie über die Rechtmäßigkeit von Steuer-, und Kindergeldbescheiden.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit

Vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht können öffentlich-rechtliche Streitigkeiten ausgetragen werden.

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