Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht

Finanzgericht Kiel

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht ist ein oberes Landesgericht und (wie die Finanzgerichte in den übrigen Bundesländern auch) ein besonderes Fachgericht.

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entscheidet in erster Linie über die Rechtmäßigkeit von Steuer-, und Kindergeldbescheiden. Örtlich zuständig ist das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht, wenn die Behörde (Finanzamt, Familienkasse, Oberfinanzdirektion), gegen die die Klage gerichtet ist, ihren Sitz in Schleswig-Holstein hat. Nicht zuständig ist das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht in Zollsachen. Aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein besteht ein für alle drei Bundesländer zuständiger "Gemeinsamer Senat für Zoll- und Verbrauchsteuersachen beim Finanzgericht Hamburg".

Ferner nicht zuständig ist das Finanzgericht für Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten. Diese fallen in die Zuständigkeit der Strafgerichte (zum Beispiel Amtsgericht und Landgericht). Amtshaftungs-Schadensersatzansprüche gegen Finanzbehörden können ebenfalls nicht vor den Finanzgerichten, sondern nur vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.

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