Anerkennung von Fortbildungen Dritter

Die Anträge auf Anerkennung von Fortbildungen Dritter werden vom IQSH aus fachlicher Sicht geprüft und gemäß § 3 Abs. 8 e der Lehrerdienstordnung vom 05.07.1978 ausgesprochen.
Bitte schicken Sie eine ausführliche Darstellung der geplanten Veranstaltung mit Tagesordnung, Finanzierungsrahmen, maximaler Teilnehmerzahl und Veranstaltungsleitung an:
Frau Irene Kellermann schicken
Tel.: 0431 5403-144
Fax: 0431 5403-101
Mail: irene.kellermann@iqsh.landsh.de



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