Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung

Die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung in Schleswig-Holstein ergeben sich aus dem Vermessungs- und Katastergesetz und umfassen die Landesvermessung sowie die Einrichtung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters und die hierzu erforderlichen Vermessungen.

Im Rahmen der Landesvermessung wird die Gestalt der Erdoberfläche ermittelt. Die dabei entstehenden und ständig aktuell gehaltenen Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfelder bilden den einheitlichen geodätischen Raumbezug und damit die Grundlage für alle grundstücks- und landschaftsbezogenen Vermessungen. Die Vermessung mit Hilfe von Satelliten nimmt dabei immer breiteren Raum ein und verdrängt mehr und mehr die klassischen Methoden der Winkel- und Streckenvermessung.

Die topographischen Gegebenheiten werden erfasst und in verschiedenen Karten und digitalen Modellen dargestellt. Alle Bürgerinnen und Bürger können die Nachweise der Landesvermessung einsehen und daraus Auskünfte und analoge oder digitale Auszüge erhalten.

Das ständig aktualisierte Liegenschaftskataster ist "amtliches Verzeichnis der Grundstücke" im Sinne der Grundbuchordnung und damit Garant für die Sicherung des Eigentums und der Rechte an Grund und Boden. Durch die Bildung neuer Flurstücke im Rahmen von amtlichen Vermessungen wird die Voraussetzung zur Bildung neuen Eigentums geschaffen. Die sowohl im öffentlichen als auch im privaten Interesse liegende Abmarkung von Grenzpunkten ist ein wichtiges Element der Eigentumssicherung der rund 2 Millionen Flurstücke in Schleswig-Holstein. Das Liegenschaftskataster bildet eine Basisfunktion für die Bedürfnisse der Planung, des Rechtsverkehrs, der Verwaltung, der Wirtschaft sowie des Umwelt- und Naturschutzes.

Zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters werden die dazu erforderlichen Vermessungen durchgeführt und auch die Mitteilungen und Ergebnisse anderer Stellen übernommen. Teilungsvermessungen im Rahmen des Verkaufs einer Teilfläche eines bestehenden Flurstücks, Grenzherstellungen zur Kenntlichmachung des Grenzverlaufs vor Ort, Gebäudeeinmessungen zur Aktualisierung des Karteninhalts sowie Vermessungen im Rahmen des Straßenbaus und der Aufstellung von Bebauungsplänen bilden die Schwerpunkte der Vermessungstätigkeit.

Grundlage des Liegenschaftskatasters sind das Katasterzahlenwerk, das Katasterbuchwerk und das Flurkartenwerk mit Informationen über die Bezeichnung, die Lage, die Größe und charakteristische topographische Merkmale der Liegenschaften sowie die Ergebnisse der Bodenschätzung. Wurden diese Nachweise früher noch in Aktenordnern, Büchern und Kartenschränken als analoge Bestände vorgehalten, so befinden sich diese Daten heute in digitaler Form in Computern bei den Katasterämtern.

Mit Ausnahme des Katasterzahlenwerks können die Daten des Liegenschaftskatasters grundsätzlich an jede Person und jede Stelle übermittelt werden. Es können die Unterlagen eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt und analoge oder digitale Auszüge zur Verfügung gestellt. Datenschutzrechtliche Einschränkungen gibt es lediglich bei personenbezogenen Daten.

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