Das Innenministerium und seine Aufgaben

Zu den Aufgaben des Innenministeriums zählen vor allem die Innere Sicherheit mit Polizei und Verfassungsschutz, kommunale Angelegenheiten, Städtebau und Wohnungswesen sowie Verfassung und Gesetzgebung.

Innenministerium - das heißt nicht nur Polizei, an die viele bei diesem Ressort wohl zuerst denken, weil in Sicherheit zu leben eines der Grundbedürfnisse des Menschen ist, Innenministerium - dahinter verbirgt sich ein breit gefächertes Spektrum an Aufgaben, die sich unter folgenden großen Themenbereichen zusammen fassen lassen:

Sicherheit

Das Ministerium sorgt für eine leistungsfähige, motivierte und qualifizierte Polizei. Voraussetzung dafür ist eine angemessene Personal- und Sachausstattung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gewaltprävention. Der Landesrat für Kriminalitätsverhütung (Geschäftsstelle im Innenministerium) und zahlreiche kriminalpräventive Räte entwickeln gemeinsam mit Sicherheitspartnerschaften in den Städten und Gemeinden Konzepte zur Kriminalitätsverhütung.

 

Das Land unterstützt Kreise und Gemeinden auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens. Dieses umfasst die Brandbekämpfung, die Technische Hilfe, die Verhütung von Bränden und die Mitwirkung im Katastrophenschutz. Das Land unterhält die Landesfeuerwehr- schule und gewährt den Kommunen Zuwendungen für Investitionen beim abwehrenden Brandschutz. Der Katastrophenschutz ist ein wichtiger Teilbereich der Inneren Sicherheit. Wesentliche Aufgabe ist es, die Abwehr von Katastrophen vorzubereiten und Katastrophen auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption wirksam zu bekämpfen.

Die freiheitliche Grundordnung und unsere Demokratie zu schützen ist Aufgabe des Verfassungsschutzes. Er beobachtet alle verfassungsfeindlichen Bestrebungen extremistischer Gruppierungen und veröffentlicht diese im Verfassungsschutzbericht. Auch die Spionageabwehr gehört zu seinen Aufgaben. Seine Tätigkeit ist gesetzlich geregelt und unterliegt strengen Kontrollen.

 

Verwaltung und Gesetzgebung

Landesrecht in Schleswig-Holstein - zwei Bücher Gesetzgebung

145 Städte, amtsfreie Gemeinden und Ämter werden fachaufsichtlich beraten, vor allem im Bereich des Standesamts- und des Ordnungswesens.

Das Innenministerium prüft die Rechtsförmlichkeit aller Gesetzentwürfe der Ministerien und beschäftigt sich mit allen Fragen, die sich aus der Verfassung und deren Weiterentwicklung ergeben. Weitere Aufgaben sind die Durchführung von Wahlen und die Fachaufsicht über das Statistische Landesamt.

 

Stadt und Land

Als Kommunalminister unterstützt und berät der Innenminister die Kreise, Städte und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu ist es wichtig, für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen.

Zu den Aufgaben zählen außerdem die Förderung des Sports und des Sportstättenbaus.

Die Landesplanung gibt den Kommunen Rahmenvorgaben für ihre räumliche Entwicklung, um den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht zu werden, seien es: der Bau von Wohnungen, von neuen Gewerbegebieten und Industrieparks für zusätzliche Arbeitsplätze, von Gebieten des großflächigen Einzelhandels an möglichst zentral gelegenen Standorten, sei es die Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergieanlagen. Sie wirkt weiterhin in anderen raumbedeutsamen Fachplanungen des Landes, wie etwa beim Verkehr und dem Tourismus, mit.

Bauen und Wohnen

Der Bau von preisgünstigen Mietwohnungen und Eigenheimen wird gefördert, Städte und Gemeinden bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Als oberste Bauaufsicht sorgt das Innenministerium für eine gleichmäßige Genehmigungspraxis und kümmert sich um Fragen des Baurechts und der Bauleitplanung. Zugeordnet ist dem Ministerium die Kataster- und Vermessungsverwaltung.

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