Wohngeld
Allgemeines
Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, um Bürgerinnen und Bürgern mit einem niedrigeren Einkommen dauerhaft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gezahlt. Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers erhalten einen Mietzuschuss. Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung erhalten einen Lastenzuschuss. Voraussetzung ist, dass Mieter bzw. Eigentümer den Wohnraum selbst nutzen und die Miete bzw. die Belastung hierfür aufbringen.
Zum 01. Januar 2011 ist die Heizkostenkomponente entfallen.
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Wer erhält Wohngeld?
Wer bisher noch kein Wohngeld erhält, muss seine Wohngeldberechtigung prüfen (lassen) und einen Antrag stellen. Antrags- und Bewilligungsstelle sind die Wohngeldbehörden. Diese finden sich in der örtlich zuständigen Amts- Gemeinde- und Stadtverwaltung. Im Kreis Schleswig-Flensburg (SL) ist die Kreisverwaltung hierfür zuständig und sie hat die örtliche Zuständigkeit für die Bearbeitung von Wohngeldangelegenheiten organisatorisch an die Sozialzentren im Kreis weitergegeben.
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Voraussetzungen
Zu den wichtigsten Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch zählen die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung, die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und die Mietenstufe.
Wer Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung bezieht, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, ist vom Wohngeld ausgeschlossen.
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Weitere Informationen
Wohngeld - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Dort steht auch die Wohngeldfibel mit Ratschlägen und Hinweisen zum Thema Wohngeld in der aktuellen Fassung 2011 zum Download bereit:
Wohngeld 2011 - Ratschläge und Hinweise
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