Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

Vordringliches Ziel der Eigenheimförderung des Landes ist es, jungen Familien den Schritt zum eigenen Heim zu ermöglichen.

Doppelhaus-Neubau Sozialer Eigenheimbau in Schleswig-Holstein

Durch Schwerpunktsetzung auf die Ober- und Mittelzentren nach dem zentralörtlichen System werden die Fördermittel auf die Siedlungsschwerpunkte der Landesplanung konzentriert und sollen damit der Abwanderung der Menschen aus den Städten entgegenwirken.

Ferner können Gruppenselbsthilfemaßnahmen gefördert werden. Diese Bauvorhaben zeichnen sich durch den Gedanken eines sparsamen und gemeinschaftlichen Bauens aus. Aufgrund der sozialgesetzlichen Regelungen sind die Bauwilligen beitragsfrei in der Unfallversicherung versichert.

Erklärtes Ziel bei der Förderung von Eigentumsmaßnahmen ist vor allem die verstärkte Berücksichtigung kostengünstiger Hausformen. Daher liegen die Gesamtkostengrenzen auf einem Niveau, das zwar niedrig ist, aber - wie Musterberechnungen zeigen - dennoch einen Hausbau mit Qualität und hohem Wohnwert ermöglicht.

Auch die Förderung von Eigentumsmaßnahmen im Bestand wird im größeren Umfange gefördert. So unterstützt z.B. das Hauserwerbsprogramm mit kombinierter energetischer Förderung den Wunsch junger Familien nach Eigentum. Haushalte, die beabsichtigen, ihre gemietete Wohnung als Eigentum zu erwerben, können finanziell gefördert werden. Diese so genannte Mieterprivatisierung kann im Grundsatz gefördert werden, wenn sie der Schaffung und Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen dient. Außerdem können Eigentumsmaßnahmen gefördert werden, bei denen ein bestehendes Gebäude, das bisher nicht Wohnzwecken diente, zu Eigentumswohnungen oder anderen Formen selbstgenutzten Eigentums umgebaut wird und damit neuer Wohnraum geschaffen wird.

Förderungsrichtlinien und rechtliche Grundlagen finden Sie hier.




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