Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein
Die Landesregierung stellt in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 360 Millionen Euro für die Förderung von bis zu 6.580 Wohnungen zur Verfügung.
Modernisierte Wohnanlage in Eckernförde - Wilhelmsthal
Der Investitionsschwerpunkt liegt dabei auf dem Neubau und der Modernisierung von Mietwohnungen in den größeren Städten des Landes. Die Förderpolitik des Landes zielt u.a. darauf, in den städtischen Quartieren einen Mindestbestand von Sozialwohnungen zu tragbaren Mieten zu gewährleisten.
Ein zentrales Thema sind die energieeffiziente Erneuerung der Wohnbestände durch Modernisierung oder Abriss und Ersatzneubau sowie die Anpassung von Wohnungen und Wohnumfeldern insbesondere aufgrund der demografisch bedingten Veränderungen der Gesellschaft. Ebenso eine Grundaufgabe ist die bedarfsgerechte Versorgung der Haushalte, die auf Unterstützung angewiesenen sind - z.B. Familien mit Kindern, Ältere und alte Menschen, Menschen mit Behinderung - mit angemessenen, bezahlbaren Wohnungen und sozial stabilen Wohnumfeldern sowie Wohnquartieren. Die soziale Wohnraumförderung ist vielfältig Voraussetzung für die dafür notwendigen Investitionen.
Das Wohnraumförderprogramm sieht vor, dass 1.360 Mietwohnungen modernisiert und 3.120 neu gebaut werden können.
Energiesparhaus in Lübeck - Friedrichstraße
Daneben fördert das Land den Erwerb von Belegungsrechten, um die Sozialbindung von Mietwohnungen zu erhalten.
Die Landesregierung hilft in den nächsten vier Jahren bis zu 2.100 Haushalten den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Gefördert wird der Neubau von 1.400 Eigentumswohnungen oder Eigenheimen.
Darüber hinaus unterstützt das Land auch Mieterinnen und Mieter finanziell, die ihre oder eine andere ehemalige Mietwohnung nach Umwandlung in eine Eigentumswohnung kaufen wollen.
In den Genuss der Gelder für die Eigentumsförderung kommen in erster Linie einkommensschwächere junge Familien.
Wer eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim in den größeren Städten des Landes kauft oder baut, kann mit höheren Förderdarlehen rechnen.
Förderungsrichtlinien und rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Ansprechpartner für weitere Auskünfte erhalten Sie im
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Telefax: 0431 988-3241
Telefon: 0431 988-0
und auf der Investitionsbank Schleswig-Holstein, dem zentralen Förderinstitut des Landes.