Städtebauförderung in Schleswig-Holstein

Renovierte Hausfassade im Vicelinviertel, Neumünster

Die Städtebauförderung hilft den Städten, ihre Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandorte unter den aktuellen Bedingungen des demographischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels auszubauen. Die Wohnungsangebote und Aufenthaltsqualität der Innenstädte werden verbessert, die Versorgungsfunktion der Stadt- und Stadtteilzentren gestärkt, und der zunehmenden Tendenz der sozialen Polarisierung, der Stadt-Umland-Wanderung und städtebaulicher Funktionsverluste wird entgegengewirkt.

Gegenstand und Inhalt der Städtebauförderung

Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung ist für die Kommunen mit erheblichen Kosten verbunden. Seit Anfang der 70er Jahre fördern daher Bund und Länder städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden. Der Bundesgesetzgeber hat die Städtebauförderung als Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden gesetzlich verankert und als Daueraufgabe bestätigt (§§ 164a und 164b Baugesetzbuch).

Auf der Grundlage der kommunalen Anträge, der jeweils verfügbaren Mittel und entsprechend den gesetzten Schwerpunkten stellt das Land jedes Jahr ein neues Städtebauförderungsprogramm auf. Alle drei Finanzierungsträger - also Bund, Land und Kommunen - sind mit je einem Drittel an dem Programm beteiligt.

Es können nur solche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gefördert werden, die die Kommunen nach den Vorschriften des Besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. Baugesetzbuch) vorbereiten und durchführen. Diese Regel gilt nur eingeschränkt für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf, die seit 1999 in dem Programm "Soziale Stadt" gefördert werden und für Stadtumbaumaßnahmen, die aus dem 2004 neu geschaffenen Programm "Stadtumbau West" Fördermittel erhalten. Die Förderung bezieht sich immer auf ein ganzes, konkret abgegrenztes Gebiet mit besonders gravierenden und komplexen städtebaulichen Problemen.

Zuwendungsempfänger der Bundes- und Landesmittel sind die Kommunen als Träger der Maßnahmen und der kommunalen Planungshoheit. Für einen Großteil der bei Städtebauförderungsmaßnahmen anfallenden Aufgaben sind sie selbst verantwortlich: Zum Beispiel für die Planung, für notwendigen Grunderwerb, für die Herstellung von Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen sowie für den Bau und die zeitgemäße Erneuerung von sozialen und kulturellen Einrichtungen. Die Städte und Gemeinden können Städtebauförderungsmittel unter bestimmten Bedingungen aber auch an private Bauherren weitergeben, insbesondere für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden.

Förderungsschwerpunkte

Die Schwerpunkte für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln spiegeln immer die aktuell gravierendsten städtebaulichen Probleme in unseren Städten und Gemeinden wieder, bzw. die zu ihrer Überwindung wichtigsten Ziele. Gegenwärtig sind dies:

  1. Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  2. Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten brachliegenden Industrie-, Bundeswehr- und Eisenbahnflächen unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung,
  3. Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer und baulicher Missstände in städtischen Problemgebieten sowie zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten,
  4. Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste - insbesondere gewerblichen Leerstand - bedroht oder betroffen sind,
  5. Städtebauliche Maßnahmen, um insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten,
  6. Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in Städten und Gemeinden in dünn besiedelten ländlichen Räumen.

Wirkungen der Städtebauförderung

Das Land konzentriert die Städtebauförderung auf städtische Gebiete mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten und auf Maßnahmen der städtebaulichen Innenentwicklung. Dadurch wird die Attraktivität der Städte als Wohn- und Wirtschaftsstandorte gestärkt, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen gefördert und ihre Zukunftsfähigkeit verbessert.

Über die positiven Wirkungen für die Stadtentwicklung hinaus haben Städtebauförderungsmittel erhebliche Anstoßeffekte auf private und öffentliche Investitionen. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahre 1996 belegt, dass die Städtebauförderungsmittel des Bundes und der Länder im Durchschnitt etwa das Achtfache an öffentlichen und privaten Bauinvestitionen bewirken. Dies wiederum löst wiederum erhebliche Beschäftigungseffekte bei der regionalen Bauwirtschaft aus.

Die aktuellen Städtebauförderungsprogramme

Gegenwärtig gibt es sechs Städtebauförderungsprogramme, die jährlich neu aufgestellt werden: Das Programm "Sanierung und Entwicklung", das Programm “Soziale Stadt“, das Programm „Stadtumbau West“, das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz West“ sowie das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“.

Programm Sanierung und Entwicklung

Ziel der Förderung ist es, durch investive städtebauliche Maßnahmen die Attraktivität der Zentren als Mittelpunkte des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens der Städte und ihrer Regionen zu stärken und zu entwickeln, die

  • die Standortbedingungen für Einzelhandlung und Dienstleistung,
  • die Versorgung mit sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie
  • die innerstädtische Wohn- und Wohnumfeldqualität

nachhaltig verbessern.

Programm "Soziale Stadt"

Die Bauministerkonferenz hat im Jahre 1996 die Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt" beschlossen, um der sozialen Polarisierung in den Städten Einhalt zu gebieten. Mit dieser Initiative ist ein nationales Aktionsprogramm ins Leben gerufen worden, das eine nachhaltige Entwicklung in Stadt- und Ortsteilen mit besonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen sicherstellen soll. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder seit 1999 ein neues Städtebauförderungsprogramm aufgelegt, das als investives Leitprogramm auf Stadtteilebene alle Aktivitäten und Ressourcen aus den Aufgabenfeldern soziale Wohnraumförderung, Wirtschafts-, Arbeits- und Beschäftigungsförderung, Familien- und Jugendhilfe, Frauen- und Integrationsförderung und vieles andere mehr bündelt.

Darüber hinaus sind zusätzliche Mittel für Modellvorhaben in Gebieten des Programms Soziale Stadt vorgesehen, und zwar auch für nichtinvestive Maßnahmen, mit denen Projekte aus den Bereichen Integration, Qualifizierung und lokale Ökonomie zusätzlich unterstützt werden können.

Die Verteilung der Fördermittel soll wettbewerbsorientiert erfolgen und vorrangig Vorhaben berücksichtigen, bei denen tragfähige Partnerschaften mit Institutionen und Akteuren gebildet werden, die weitere Mittel oder Arbeitskraft einbringen.

Programm "Stadtumbau West"

Stadtumbau, der in den neuen Ländern aufgrund massiver Einwohnerverluste und flächenhafter Wohnungsleerstände schon seit gefördert wird, ist auch eine neue Aufgabe in vielen westdeutschen Städten. Dies ist das Ergebnis eines im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus vom Bund geförderten Forschungsprojekts, das zur Auflegung des neuen Städtebauförderungsprogramms Stadtumbau West im Jahre 2004 geführt hat.

Es soll den Städten helfen, ihre Siedlungsentwicklung, ihre Flächennutzungen, Gebäude- und Wohnungsbestände auf den sich vollziehenden sozialen, demographischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel und die stagnierenden, zum Teil sogar rückläufigen Wachstumsbedingungen einzustellen. Auf der Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte sollen die betroffen Städte Gebiete, in denen erhebliche städtebauliche Funktionsverluste bestehen oder zu erwarten sind, mit Stadtumbaumaßnahmen zukunftsfähig anpassen.

Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

Die Städtebauförderungsmittel des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht und betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Erhaltung und Entwicklung dieses Bereiches als Standort für Wirtschaft und Kultur sowie als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Damit sollen in den Zentren innovative öffentliche und private Maßnahmen zur Standortstärkung umgesetzt, die Funktionsvielfalt gestärkt, die stadtbaukulturelle Substanz, die soziale Vitalität, der kulturelle Reichtum und das Investitionsklima verbessert werden.

Besonderheit dieses im Jahr 2008 erstmals aufgelegten Bund-Länder-Programms ist die Möglichkeit, einen Verfügungsfonds zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen einzurichten. Zudem ermöglicht dieses Programm auch die Einrichtung eines Citymanagements zur Förderung der Kommunikation und Kooperation der kommunalen und privaten Akteure. Dieses dient der Abstimmung und Bündelung der Aktivitäten, der Profilierung von Image und Identität der Innenstadt an sich sowie der Innenstadt als prägendem Teil der gesamten Stadt. Das Programm hat gemäß „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2009“ eine Laufzeit bis zum Jahr 2015.

Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz West“

Dieses in den neuen Ländern seit 1991 erfolgreiche Programm wird für das Jahr 2009 erstmalig auch in den alten Ländern aufgelegt.

Städtebaulicher Denkmalschutz verbindet zwei Anliegen der modernen Stadtentwicklung: Einmalige baukulturelle Werte, insbesondere städtebaulich und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne, sollen in ihrer authentischen Form und strukturellen Gesamtheit für die Nachwelt erhalten werden. Gleichzeitig soll der städtische Lebensraum entsprechend den zeitgemäßen Ansprüchen der Menschen entwickelt werden.

Ziel des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz West ist die Integration von allgemeinen Erhaltungszielen, denkmalpflegerischen Schutzzielen und Zielen der nachhaltigen Stadtentwicklung. Damit wird die Vernetzung von Stadtentwicklung, Städtebau, Denkmalpflege und Bauen im Bestand zeitgemäß weiter entwickelt.

Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“

Ziel dieses Programms ist es, Klein- und Mittelstädte in ländlich geprägten Räumen als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig zu machen und ihre zentralörtliche Versorgungsfunktion nachhaltig und bedarfsgerecht für die Bevölkerung der gesamten Region zu sichern und zu stärken. Gefördert werden können mit diesem 2010 eingeführten Programm zentralörtlich als Unterzentren eingestufte Kommunen in dünn besiedelten ländlichen, von Abwanderung bedrohten und vom demografischen Wandel betroffenen Räumen.

Für eine zukunftsfähige Entwicklung und die Handlungsfähigkeit kleinerer Städte und Gemeinden im ländlichen Raum ist eine gesicherte, tragfähige und kosteneffiziente öffentliche Daseinsvorsorge eine wesentliche Voraussetzung. Die Kommunen stehen daher vor der Herausforderung, ihre öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur an die veränderte Nachfragestrukturen bedarfsgerecht anzupassen.

Insbesondere in den von Abwanderung betroffenen Regionen ist hierfür eine entscheidende Voraussetzung, dass Städte und ihre Umlandgemeinden Kräfte und Ressourcen bündeln, dass sie zusammenarbeiten, sich über gemeinsame Lösungen abstimmen, Infrastrukturen gemeinsam anbieten und einen Nutzen-Lasten-Ausgleich organisieren, um so ein effizientes Leistungsangebot zu ermöglichen. Um die Anpassungsmaßnahmen möglichst effizient sowie sozial- und kostenverträglich zu gestalten, bedarf es integrierter Ansätze. Sie ermöglichen es, eine bereichsübergreifende Anpassung unterschiedlicher Infrastrukturarten zu bewerkstelligen und in interkommunaler bzw. überörtlicher Kooperation die Versorgung aus dem Bestand durch Umstrukturierung in Richtung flexibler Nutzungen zu optimieren.

EU-Förderprogramm „Nachhaltige Stadtentwicklung“ im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft

Die Städte sind für ihr jeweiliges Umland die wichtigsten Versorgungszentren. Für die Entwicklung der Region bilden sie die potenziellen Kerne zur Generierung von Beschäftigung, sind aber andererseits oftmals mit einer höheren Konzentration an wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen belastet. Damit die größeren Städte ihre Funktion als Wachstumskerne, Orte sozialer Integration und kulturelle Zentren sichern können, sollen sie bei der Bewältigung ihrer strukturellen Probleme unterstützt werden. Vor dem Hintergrund der sich ändernden demografischen Strukturen soll eine nachhaltige Stadtentwicklung auf lange Sicht die Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Städte erhöhen und den sozialen Zusammenhalt stärken.

Grundlage der Förderung ist die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Stärkung der Städte und Regionen durch nachhaltige Stadtentwicklung" (siehe rechte Spalte: Zum Herunterladen). Gefördert werden investive und nicht investive Projekte, die die Stärkung und Weiterentwicklung der Städte als Wirtschaftsstandorte unterstützen. Das Förderprogramm ist Teil des Zukunftsprogramms Wirtschaft und hat eine Laufzeit vom 01.01.2007 - 31.12.2013.

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